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03.11.2025 Dringlichkeitsvergaben - ein unbestimmter (Vergabe-) Rechtsbegriff?

Die neue Ausgabe der VergabeNews ist da und beleuchtet aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht. Im Schwerpunktbeitrag geht es um ein häufiges Spannungsfeld in der Praxis: Während die Entscheidungsfindung darüber, ob und was beschafft werden soll, oft viel Zeit in Anspruch nimmt, soll das eigentliche Vergabeverfahren anschließend möglichst schnell durchgeführt werden. Doch ein „Expressverfahren“ ist nur in Ausnahmefällen zulässig – wann diese Ausnahmetatbestände greifen, erläutert der Beitrag im Detail.

Daneben enthält die Ausgabe weitere interessante Entscheidungen:

  • Die Vergabekammer Sachsen verneint, dass die Bereitstellung von Carsharing-Flächen in einer Stadt einen öffentlichen Auftrag darstellen kann.

  • Der EuGH stellt klar, dass ein Bieter in einem offenen Verfahren sein Angebot nicht durch in den Unterlagen eingebettete Hyperlinks beschreiben darf.

  • Das OLG Dresden betont, dass eine Direktvergabe wegen fehlenden Wettbewerbs nur nach strenger Prüfung der Wettbewerbssituation zulässig ist – im Zweifel muss ausgeschrieben werden. Eine Ex-ante-Transparenzbekanntmachung ersetzt diese Prüfung nicht.

Den Newsflah haben dieses Mal Anne Müller und Mert Dogangüzel zusammengestellt. 

 


Anne Müller


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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