News | Meldungen
20.02.2019 Neue Fassung der VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht
Seit dem 19.02.2019 ist die neue Fassung der VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie finden das PDF Dokument hier.
Während der 1. Abschnitt (Unterschwellenvergabe) eine weitgehende Überarbeitung erhalten hat, sind in den Abschnitten 2 und 3 (Bauleistungen oberhalb des Schwellenwertes und sicherheitsrelevante Bauvergaben) nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Damit die neue Fassung des 1. Abschnitt der VOB/A verbindlich wird, bedarf es noch entsprechender Anwendungsbefehle vom Bund und von den Ländern. Der Bund will zum 1. März 2019 aktiv werden. Die neuen Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A sind erst nach einer entsprechenden Aktualisierung der Verweise in VgV und VSVgV anzuwenden.
Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.
Kontakt
Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de
Sie sind auf der Suche nach einem Experten oder einer Expertin für ein bau-, vergabe-, oder immobilienrechtliches Thema? Sie suchen einen Autor oder eine Autorin für einen juristischen Gastbeitrag? Kontaktieren Sie uns gerne!