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20.02.2019 Neue Fassung der VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht

Seit dem 19.02.2019 ist die neue Fassung der VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Während der 1. Abschnitt (Unterschwellenvergabe) eine weitgehende Überarbeitung erhalten hat, sind in den Abschnitten 2 und 3 (Bauleistungen oberhalb des Schwellenwertes und sicherheitsrelevante Bauvergaben) nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

Damit die neue Fassung des 1. Abschnitt der VOB/A verbindlich wird, bedarf es noch entsprechender Anwendungsbefehle vom Bund und von den Ländern. Der Bund will zum 1. März 2019 aktiv werden. Die neuen Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A sind erst nach einer entsprechenden Aktualisierung der Verweise in VgV und VSVgV anzuwenden.


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
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