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05.10.2023 Neues zum Vergaberecht 02/2023
Unser aktueller Newsletter aus dem Vergaberecht befasst sich unter anderem mit der gerade für den Bau- und IT-Bereich relevanten Frage, ob und inwieweit ein Auftraggeber die zu verwendenden „elektronischen Mittel“ konkretisieren bzw. vorgeben darf.
Außerdem wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kommunikationsanforderungen im Vergabeverfahren sowie ein Beschluss der Vergabekammer des Bundes zu dem Konflikt zwischen Referenzanforderungen und Mandatsgeheimnissen besprochen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre unseres Newsletters.
Jonas Deppenkemper
Maren Elvira Hintze
Norbert Knöbel
Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.
Kontakt
Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
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