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19.03.2026 Pressemitteilung - Gutachten warnt: Aussetzung technischer Baubestimmungen in Hessen birgt erhebliche rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken
Die im Zuge der geplanten Entbürokratisierung im Bauwesen diskutierte Aussetzung der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) sorgt für wachsende Kritik aus Fachkreisen. Ein nun vorliegendes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Aussetzung erhebliche verfassungsrechtliche, europarechtliche und haftungsrechtliche Risiken nach sich ziehen könnte.
Das Gutachten wurde im Auftrag des Verbandes der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Hessen (vpb-Hessen) erstellt. Verfasser ist Dr. Till Fischer, Salary Partner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz bei der auf Bau-, Immobilien- und Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Leinemann Partner.
Zentrales Regelwerk für den Brandschutz
Die Hessische Bauordnung (HBO) formuliert lediglich abstrakte Schutzziele für die Sicherheit von Bauwerken. Die H-VV TB konkretisiert diese Vorgaben und enthält die technisch überprüfbaren Anforderungen, insbesondere für sicherheitsrelevante Bereiche wie Brandschutz, Standsicherheit oder Sonderbauten.
In diesen Regelwerken bündeln sich jahrzehntelange technische Erkenntnisse aus Sachverständigenpraxis, Forschung und Schadensanalysen. Sie bilden damit das praktische Fundament der Gefahrenabwehr im Bauordnungsrecht.
Wird dieses Regelwerk vollständig ausgesetzt, entfällt laut Gutachten der zentrale Prüfmaßstab für Planung, Genehmigung und wiederkehrende Kontrollen.
„Entbürokratisierung ist grundsätzlich eine gute Idee“, sagt Dr. Till Fischer. „Aber wir müssen differenzieren. Gerade im Brandschutz geht es um sicherheitsrelevante Anforderungen. Die pauschale Aussetzung technischer Regeln kann so nicht gewollt sein.“
Behörden und Prüfer ohne klare Prüfgrundlagen
Prüfsachverständige, Planer und Bauaufsichtsbehörden berichten von Unklarheiten darüber, welche technischen Anforderungen weiterhin gelten und welche noch geprüft werden dürfen.
„Ein vollständiges Aussetzen aller Technischen Baubestimmungen ist, bezüglich der Förderung des schnelleren Bauens, kontraproduktiv, da dies den Planern und den prüfenden Instanzen jegliche Grundlage für die Umsetzung der in der HBO beschriebenen Schutzziele entzieht und somit noch mehr Diskussionen im Planungsprozess gefördert werden“, erklärt Dipl.- Ing. Oliver Hilla, Vorsitzender des Verbandes der Prüfsachverständigen für Brandschutz Hessen (vpb-Hessen).
„Brandschutz ist kein bürokratisches Detail, sondern ein zentraler Bestandteil der Gebäudesicherheit. Hier brauchen alle Beteiligten klare und verlässliche Regeln“, fordert auch Prof. Dr.-Ing. Ulrich Dietmann, ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH, Darmstadt.
Nach den Ergebnissen des Gutachtens würde eine vollständige Aussetzung der H-VV TB unter anderem dazu führen, dass Genehmigungs- und Prüfverfahren ihre technischen Bewertungsmaßstäbe verlieren, verstärkt Einzelfallgutachten erforderlich würden, Entscheidungen stärker vom individuellen Ermessen einzelner Behörden abhingen und dadurch erhöhte Prozess- und Haftungsrisiken entstünden.
Unklare Kommunikation über Reichweite der Aussetzung
Ein weiteres Problem sieht das Gutachten in der derzeitigen öffentlichen Kommunikation. Während politische Ankündigungen betonen, die Sicherheit solle „vollumfänglich“ gewahrt bleiben, spricht der veröffentlichte Wortlaut teilweise von einer „Aussetzung der H-VV TB“ insgesamt.
Für fachkundige Adressaten könne dies den Eindruck erwecken, dass sämtliche eingeführten technischen Konkretisierungen betroffen seien – einschließlich solcher zu Brandschutz, Standsicherheit oder Sonderbauten. Weiterhin wird suggeriert, dass sich die Anforderungen an den Brandschutz und die Standsicherheit vollständig aus der Hessischen Bauordnung, also dem Gesetz, ableiten lassen. Ohne diese Konkretisierung durch die Technischen Baubestimmungen fehlen jedoch einheitliche Planungs- und Kontrollstandards.
Verfassungs- und europarechtliche Risiken
Das Gutachten weist zudem darauf hin, dass eine vollständige Aussetzung auch rechtliche Risiken über das Bauordnungsrecht hinaus auslösen könnte.
So könnte eine mehrjährige „Testphase“, in der Schutzziele zunächst ohne etablierte technische Regelwerke angewendet werden, verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Der Staat ist verpflichtet, erkannte typische Gefahren durch ein strukturiertes System präventiver Gefahrenabwehr zu adressieren.
Auch europarechtliche Vorgaben, insbesondere das EU-Bauproduktenrecht, setzen funktionierende nationale Systeme zur Umsetzung technischer Anforderungen voraus. Ein Wegfall der entsprechenden Regelwerke könnte entweder zu Sicherheitslücken oder zu unkoordinierten nationalen Zusatzanforderungen führen.
Haftungsrisiken im Schadensfall
Besonders kritisch bewertet das Gutachten mögliche Haftungsfolgen. Kommt es nach der Aussetzung etablierter Sicherheitsregeln zu Schadensereignissen, könnten Amtshaftungsansprüche, persönlicher Regress oder strafrechtliche Verantwortung in Betracht kommen, insbesondere dann, wenn fachliche Warnungen bereits vorlagen.
Die Diskussion erhält zusätzliche Brisanz vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in der Schweiz, die erneut zeigen, welche dramatischen Folgen unzureichender Brandschutz haben kann.
Empfehlung: gezielte Überarbeitung statt pauschaler Aussetzung
Das Gutachten kommt daher zu dem Schluss, dass eine pauschale Aussetzung der H-VV TB nicht sachgerecht wäre. Stattdessen sei davon auszugehen, dass mit der politischen Initiative zur „Entfesselung des Bauens in Hessen“ eher eine gezielte Überprüfung einzelner Detailregelungen gemeint sei.
Aus Sicht der Gutachter wäre eine klare Präzisierung durch das zuständige Ministerium erforderlich, insbesondere dazu, welche Regelungen tatsächlich entfallen sollen und welche sicherheitsrelevanten Anforderungen weiterhin verbindlich gelten.
Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.
Kontakt
Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
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