Section-Image

20.04.2020 Saarland setzt sich mit Leinemann Partner im Millionen-Rechtsstreit um HTW-Hochhaus in Saarbrücken erneut durch

Das Saarland muss der ARGE HTW bestehend aus der OBG Hochbau GmbH & Co.KG und der d & b Bau GmbH, die Mehrkosten für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen an dem Hochhaus der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw) in Höhe von ca. zehn Millionen Euro nicht vergüten. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht in einem am 16.04.2020 verkündeten Berufungsurteil entschieden (Az.: 2 U 116/18). Es bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 2018.

Das Saarland wurde im Rahmen des Rechtsstreits von einem Baurechtsteam von Leinemann Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main unter Federführung von Partner Jarl-Hendrik Kues und Senior Associate Gabriela Böhm umfassend beraten und vertreten. Die ARGE HTW wurde erstinstanzlich durch HFK Rechtsanwälte und in der zweiten Instanz durch Kohl Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein PPP-Projekt (Public-Private-Partnership), bei dem einem privaten Partner Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Gebäudes übertragen wurde. Hintergrund des Rechtstreits ist die im Juli 2017 eingelegte Klage der ARGE HTW wegen streitiger zusätzlicher Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Fertigstellung des HTW-Hochhauses. Die Mehrkosten sind angefallen, weil die Baugenehmigungsbehörde zur Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte die Ertüchtigung des von der ARGE HTW konzipierten Brandschutzes anordnete. Denn das ursprüngliche Brandschutzkonzept der ARGE HTW war zunächst von der Nichtanwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) ausgegangen und hatte dementsprechend eine Beschränkung auf 200 gleichzeitig anwesende Besucher in den Hörsälen und Seminarräumen des HTW-Hochhauses vorgesehen. Das neue Brandschutzkonzept machte Umbauarbeiten wie etwa den Anbau von zwei neuen Treppenhäusern an das bestehende Gebäude notwendig. Das Saarland wies einen zusätzlichen Vergütungsanspruch der ARGE HTW zurück, da die zuletzt durch die Baugenehmigungsbehörde angeordneten Brandschutzmaßnahmen von dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst waren und die durch die ARGE HTW ursprünglich vorgesehene Nutzungsbeschränkung auf 200 gleichzeitig anwesende Besucher in Hörsälen und Seminarräumen nicht dem Bau-Soll entsprochen hat. Dieser Auffassung hat sich das Saarländische Oberlandesgericht angeschlossen und die Klage der ARGE HTW abgewiesen.
Der saarländische Bauminister Klaus Bouillon (CDU) zeige sich über den Prozessausgang erfreut, „dass wir diesen wichtigen und schwierigen Prozess in Rekordzeit durchgefochten haben und unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt wurde“.

Sowohl das Landgericht als auch das OLG haben klargestellt, dass die angeordneten Brandschutzmaßnahmen von der Pauschalpreisabrede der Vertragsparteien umfasst waren. Leistungsgegenstand der Vertragsparteien war die Planung und Errichtung des HTW-Hochhauses unter Beachtung der brandschutzrechtlichen Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung. Die von der ARGE HTW irrig angenommene Nutzungsbeschränkung auf 200 gleichzeitig anwesende Besucher in Hörsälen und Seminarräumen entsprach nie den vertraglichen Vereinbarungen. Entsprechend muss die ARGE die Zusatzkosten für den Brandschutz gemäß des Nutzungszwecks des Gebäudes auch tragen, betont Jarl-Hendrik Kues von Leinemann Partner in Frankfurt.


Gabriela Böhm
Jarl-Hendrik Kues, LL.M.


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

Sie sind auf der Suche nach einem Experten oder einer Expertin für ein bau-, vergabe-, oder immobilienrechtliches Thema? Sie suchen einen Autor oder eine Autorin für einen juristischen Gastbeitrag? Kontaktieren Sie uns gerne!

Newsarchiv