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19.04.2017 Seltener Erfolg: Leinemann erreicht Aufhebung einer aufgehobenen Ausschreibung

Die Vergabekammer des Bundes verpflichtete das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, die bereits erfolgte Aufhebung eines EU-weiten Vergabeverfahrens rückgängig zu machen. Die von Leinemann vertretene Bietergemeinschaft BUNTE/NYBLAD erhielt nun den Zuschlag.

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg verantwortet die Grundinstandsetzung des knapp 90 Jahre alten Wehrs Viereth am Main, um die Wehranlage für die nächsten 80 Jahre zu ertüchtigen. Mit EU-weiter Bekanntmachung wurde neben der Instandsetzung des Massivbaus auch der Ersatz der Drucksegmentverschlüsse zur Regulierung des Gewässers ausgeschrieben.

Nach Eingang der Angebote hob das Amt die Ausschreibung wieder auf, weil seines Erachtens kein Bieter die bekannt gemachten Eignungsanforderungen erfüllen würde. Die eingereichten Referenzen im Stahlwasserbau seien nicht mit dem hiesigen Wehr vergleichbar. Dagegen wandte sich die von Leinemann Partner vertretene Bietergemeinschaft und konnte im Nachprüfungsverfahren nachweisen, dass sie mit der aus wesentlich größeren Stahlteilen gebauten Dockschleuse Papenburg eine passende Referenz vorgelegt hatte. Damit entfiel der Aufhebungsgrund, denn tatsächlich lag mindestens ein Angebot eines Bieters vor, der seine Eignung für schweren Stahlwasserbau nachgewiesen hatte. Weil die Bietergemeinschaft Bunte/Nyblad auch das günstigste Angebot abgegeben hatte, wurde ihrem Antrag von der Vergabekammer des Bundes (Az. VK 1-128/16) stattgegeben. Im Rahmen der Neuwertung nach „Aufhebung der Aufhebung“ erfolgte dann vor Ostern der Zuschlag an die Bietergemeinschaft Bunte/Nyblad mit einer Auftragssumme von rund 5,5 Millionen Euro.

Nur selten kann ein Bieter im Nachprüfungsverfahren erreichen, dass eine zuvor ausgesprochene Aufhebung eines Vergabeverfahrens zurückgenommen wird. Die Rechtsprechung hat hierzu hohe Hürden aufgebaut (BGH, Beschl. v. 20.03.2014 – X ZB 18/13). Daher handelt es sich hier um einen bemerkenswerten Erfolg, der so klar ausfiel, das die auftraggebende Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gegen den Beschluss der Vergabekammer kein Rechtsmittel mehr einlegte und die antragstellende Bietergemeinschaft einige Monate später den Zuschlag erhielt.

Vertreter Bietergemeinschaft: JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG / ROBERT NYBLAD GmbH
Leinemann Partner Rechtsanwälte (Berlin): Prof. Dr. Ralf Leinemann, Dr. Eva-D. Leinemann, Robert Janitzek, alle Berlin
Vertreter Bundesrepublik Deutschland: Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Herr Wilde, Leiter der Vergabestelle
Vergabekammer des Bundes, 1. Vergabekammer
Werner Behrens (Vorsitzender), Fr. Ohlerich (hauptamtliche Beisitzerin), H. Dr. Eisert (ehrenamtlicher Beisitzer)


Prof. Dr. Ralf Leinemann


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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