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28.08.2023 Vergabeblogbeitrag zum BGH Beschluss v. 29.11.2022 – XIII ZB 64/21 - Streitwert umfasst auch durchlaufende Posten
In Vergabenachprüfungsverfahren beträgt der Streitwert gem. § 50 GKG 5 % der Bruttoauftragssumme. Divergierend wurde bisher bei den Oberlandesgerichten darüber entschieden, ob bei der Bruttoauftragssumme auch sog. „durchlaufende Posten“ zu berücksichtigen sind. Dies hat der BGH nunmehr im Rahmen einer Divergenzvorlage endgültig entschieden.
Anne Müller hat den Beschluss des Bundesgerichtshofs für den Vergabeblog des Deutschen Vergabenetzwerks analysiert.
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