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Neues zum Baurecht 01/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
der Bundesgerichtshof hat Ende letzten Jahres und zu Beginn des Jahres 2026 gleich mehrfach zentrale Weichen für die bauvertragliche Praxis gestellt. Die aktuellen Entscheidungen betreffen grundlegende Fragen der Koordination am Bau, der Vorteilsausgleichung bei der Mangelbeseitigung sowie der Ersatzfähigkeit mangelbedingter Nutzungsschäden. Unsere Autorinnen und Autoren ordnen die Urteile für Sie ein und zeigen die praktischen Konsequenzen.
Dr. Thomas Hildebrandt beleuchtet eine Entscheidung zur Koordinationsverantwortung des Bauherrn (BGH, Urteil vom 15.01.2026 – VII ZR 119/24).
Widar Ebner widmet sich der Frage der Vorteilsausgleichung bei der Mangelbeseitigung (BGH, Urteil vom 27.11.2025 – VII ZR 112/24).
Merle Semmelmann analysiert schließlich eine praxisrelevante Entscheidung zum Schadensersatz wegen mangelbedingter Nutzungsbeeinträchtigung (BGH, Urteil vom 13.11.2025 – VII ZR 187/24).
Die drei Urteile zeigen einmal mehr, dass der Bundesgerichtshof die Risikoverteilung im Bauvertragsrecht weiter konturiert. Für Auftraggeber wie Auftragnehmer lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Leitlinien.
Am 11. und 12. Juni 2026 finden die 21. Baurechtstage in Weimar statt – ein hochkarätiges Forum für Austausch, Diskussion und praxisnahe Fortbildung, moderiert von Dr. Thomas Hildebrandt. In diesem Jahr stehen Bauablaufstörungen in der Praxis sowie Brennpunkte des Bauträgerrechts im Mittelpunkt. Wir würden uns freuen, Sie dort zu treffen.
Nun wünschen wir Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre.
Ihre
Amneh Abu Saris
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!