Neues zum Baurecht 03/2025

Neues zum Baurecht 03/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

die jüngsten Entscheidungen zeigen erneut, wie dynamisch sich das Baurecht weiterentwickelt – mit teils weitreichenden Folgen für die Praxis. Mit diesen befassen wir uns in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters "Neues zum Baurecht". 

Mit der aktuellen Entscheidung des Kammergerichts Berlin wird die EuGH-Rechtsprechung aus Ende 2024 zur Umsatzsteuerpflicht bei Kündigungsvergütungen erstmals von einem deutschen Obergericht bestätigt. Maximilian Lechleitner beleuchtet die Auswirkungen für die Vertragsabwicklung.

Niklas Koschwitz stellt ein Urteil des BGH vor, das deutlich macht: Nicht jede Sorge reicht aus, um bauliche Veränderungen in Wohnungseigentumsanlagen zu verhindern.

Sebastian Jakobi erläutert die Klarstellung des OLG Düsseldorf zur Wirksamkeit selbst gesetzter Fristen bei der Mängelbeseitigung – mit besonderer Relevanz für die Vertragsdurchführung.

Widar Ebner widmet sich schließlich einer Entscheidung des OLG Schleswig, die aufzeigt, welche Folgen es haben kann, Rücktritt und freie Kündigung in der Praxis nicht sauber voneinander zu trennen.

Wir wünschen Ihnen wie immer eine anregende Lektüre und freuen uns über den Austausch mit Ihnen – sei es zu den besprochenen Themen oder darüber hinaus.

Ihre

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Kündigungsvergütung nach freier Auftraggeberkündigung nunmehr vollumfänglich umsatzsteuerpflichtig

Maximilian Lechleitner

Kündigungsvergütung nach freier Auftraggeberkündigung nunmehr vollumfänglich umsatzsteuerpflichtig

 

Befürchteter Lärm reicht nicht aus, um eine bauliche Veränderung zu verhindern

Niklas Koschwitz

Befürchteter Lärm reicht nicht aus, um eine bauliche Veränderung zu verhindern

 

Keine „zu kurze“ Frist zur Mangelbeseitigung, wenn der Auftragnehmer diese selbst bestimmt

Sebastian Jakobi, LL.M.

Keine „zu kurze“ Frist zur Mangelbeseitigung, wenn der Auftragnehmer diese selbst bestimmt

 

Rücktritt oder freie Kündigung? Die folgenschwere Umdeutung

Widar Ebner

Rücktritt oder freie Kündigung? Die folgenschwere Umdeutung