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Neues zum Baurecht 04/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
in unserem aktuellen Newsletter "Neues zum Baurecht" widmen wir uns erneut spannenden Entwicklungen aus der aktuellen Rechtsprechung, die sowohl für die Vertragsgestaltung als auch für die baurechtliche Praxis von hoher Relevanz sind.
Dr. Thomas Hildebrandt beleuchtet eine Entscheidung des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, wonach eine Schiedsklausel, die den Ausschluss des deutschen AGB-Rechts vorsieht, wirksam sein kann. Auf den ersten Blick spezialrechtlich — in der Praxis aber potenziell weitreichend: Die Entscheidung kann die Art und Weise, wie wir Haftungs- und Risikoverteilungen vertraglich regeln, nachhaltig beeinflussen.
Aline Eßers stellt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vor, in der zentrale Grundsätze der Nachtragsvergütung präzisiert und bestätigt wurden — ein Urteil, das sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer in ihren Ansprüchen und Abwehrstrategien beeinflussen wird.
Niklas Koschwitz analysiert ein Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem dieser bestätigt, dass die zu Unrecht erfolgte Ablehnung eines Bauantrags Schadensersatzansprüche des Antragstellers begründen kann — im entschiedenen Fall ging es um entgangene Mieteinnahmen.
Sebastian Jakobi widmet sich einer Entscheidung des OLG Schleswig zum typengemischten Bauträgervertrag (§ 650u Abs. 1 S. 1 BGB). Das Gericht erläuterte unter anderem, unter welchen Umständen sich ein Bauträger treuwidrig verhält, wenn er sich nach vollständiger Leistungserbringung auf Formmängel beruft.
Maximilian Lechleitner befasst sich mit einer Entscheidung des OLG Celle, die für die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sowie für die operative Baustellensteuerung von großer Bedeutung ist.
Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und hoffen, dass die Beiträge wertvolle Anregungen für Ihre tägliche Beratungspraxis bieten.
Ihre
Amneh Abu Saris
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!