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Neues zum Baurecht 05/2022

Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem aktuellen Newsletter stellen wir Ihnen interessante Entscheidungen aus dem Architekten- und Bauvertragsrecht vor. Es wird der Frage nachgegangen, ob der Architekt zur rechtlichen Beratung des Auftraggebers verpflichtet ist und ob ein Bedenkenhinweis an einen angestellten Bauleiter ausreichend ist. Daneben möchten wir Ihnen ein Grundsatzurteil des BGH zur Sicherheitsfähigkeit von Nachtragsansprüchen nicht vorenthalten.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Bauhandwerkersicherheit auch für Nachtragsvergütung!

Dr. Amneh Abu Saris

Bauhandwerkersicherheit auch für Nachtragsvergütung!

 

Der Bauherr kann und darf vom Architekten keine umfassende juristische Beratung zu Vertragsklauseln erwarten

Christian Kirschberger

Der Bauherr kann und darf vom Architekten keine umfassende juristische Beratung zu Vertragsklauseln erwarten