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Neues zum Baurecht - Sonderausgabe
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dieser Sonderausgabe von Neues zum Baurecht greifen wir eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf, deren Bedeutung für die Vertragsgestaltung und die praktische Vertragsabwicklung kaum überschätzt werden kann.
Mit Urteil vom 07.05.2026 (VII ZR 107/25) hat der Bundesgerichtshof eine in der Baupraxis weit verbreitete Sicherungsabrede für Mängelsicherheiten wegen der Regelung zum Zeitpunkt der Rückgabe der Sicherheit für unwirksam erklärt. Die Entscheidung betrifft damit einen Bereich, der seit vielen Jahren fester Bestandteil zahlreicher Bauverträge ist und von Auftraggebern wie Auftragnehmern regelmäßig als selbstverständlich angesehen wurde.
Die Tragweite des Urteils reicht jedoch deutlich über den konkreten Einzelfall hinaus. Nach der Begründung des Bundesgerichtshofs dürfte nicht nur die streitgegenständliche Sicherungsabrede unwirksam sein. Vielmehr spricht vieles dafür, dass auch die Regelung des § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht standhält, wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist und diese nicht als Ganzes in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde.
Für die Praxis stellt sich damit eine Vielzahl von Fragen: Welche Sicherungsabreden können künftig noch wirksam vereinbart werden? Welche Auswirkungen ergeben sich für laufende Vertragsverhältnisse und bereits gestellte Mängelbürgschaften? Welche Risiken bestehen für Auftraggeber bei der Rückgabe von Sicherheiten und welche Rechte können Auftragnehmer geltend machen?
Angesichts der erheblichen Bedeutung dieser Entscheidung für die Gestaltung künftiger Verträge sowie für die Abwicklung bestehender Bauvorhaben haben wir uns entschieden, diesem Urteil eine Sonderausgabe zu widmen. Darin stellen wir die wesentlichen Aussagen der Entscheidung vor, ordnen sie rechtlich ein und zeigen die praktischen Konsequenzen für Auftraggeber, Auftragnehmer und ihre Berater auf.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Ihre
Amneh Abu Saris und Thomas Hildebrandt
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!