Neues zum Vergaberecht 02/2025

Neues zum Vergaberecht 02/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die zweite Ausgabe 2025 unseres Newsletters „Neues zum Vergaberecht“.

Nach der positiven Resonanz auf dessen Neustart freuen wir uns, Sie in der Rubrik „Meldungen“ ganz aktuell zum einen über die politischen Ziele informieren zu können, die der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im Hinblick auf das Vergaberecht enthält. Zum anderen hat das Land Nordrhein-Westfalen konkrete Reformen zum Vergaberecht auf der Ebene der Kommunen angestoßen.

Die Inhalte des Koalitionsvertrags zum Vergaberecht haben Herrn Kollegen Prof. Dr. Leinemann veranlasst, sich kritisch mit dem Reformvorhaben auseinanderzusetzen und eigene Vorschläge zu erarbeiten, um Beschaffungsvorhaben mit Blick auf den 500-Milliarden-Infrastrukturfonds effizienter durchzuführen. Seine dazu aufgestellten 10 Thesen sind in diesem Newsletter enthalten.

Als ein Thema mit besonderer Praxisrelevanz möchten wir Ihnen sodann die neuen EVB-IT Rahmenvereinbarung und das Tool EVB-IT Digital vorstellen, die bei der Beschaffung von IT-Leistungen zugrunde gelegt werden können.

Des Weiteren finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Newsletters die Besprechungen von zwei aktuellen Entscheidungen des EuGH, die für die Vergabepraxis von großer Wichtigkeit sind. Eines seiner Urteile befasst sich mit der Bedeutung von Ausschließlichkeitsrechten für die Wahl der Vergabeverfahrensart. In dem anderen Urteil des EuGH geht es um die Produktneutralität bei Materialvorgaben und der Gleichrangigkeit der funktionalen Leistungsbeschreibung mit einem Leistungsverzeichnis. Der letztgenannte Aspekt mag dazu beitragen, Hürden bei Gesamtvergaben aus dem Weg zu räumen, wie in den Thesen 1 und 2 zur Reform des Vergaberechts beschrieben.

Außerdem geht es in zwei Entscheidungen von Vergabekammern um den Umgang mit unklaren oder unvollständigen Konzepten, die mit einem Angebot eingereicht werden mussten, und die Behandlung von Unterkostenangeboten.

Sollten Sie Fragen zu unseren Beiträgen haben, können Sie uns gern unter vergaberecht@leinemann-partner.de schreiben oder die jeweiligen Autoren ansprechen.

Viele weitere Entscheidungen, Hinweise auf unsere Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

Dr. Martin Büdenbender

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Meldungen

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