News | Newsletter | Neues zum Vergaberecht 04/2025
Meldungen
Neues Vergaberecht für Kommunen in NRW
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen ab dem 01.01.2026 bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die UVgO oder VOB/A beachten.
Am 09.07.2025 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Mit der Neuregelung wird die verbindliche Anwendung der UVgO und der VOB/A für Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte für Kommunen in NRW aufgehoben. Künftig gelten „nur“ noch die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung - unabhängig von landesrechtlichen Wertgrenzen. Damit erhalten Kommunen mehr Spielräume. Gleichzeitig steigt aber auch ihre Verantwortung. Jede Kommune muss künftig selbst entscheiden, wie sie ihre Vergaberegeln gestaltet, um den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung sicherzustellen. Eine Mustersatzung, die mit Hilfe von Praktikerinnen und Praktikern aus den Reihen des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW erstellt, soll Hilfestellungen geben.
Neue Landesvergabegesetze
Am 11.09.2025 hat der Landtag Sachsen-Anhalts ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) beschlossen. Ein zentraler Punkt der Novelle ist die Streichung vergabefremder Aspekte wie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 01.11.2025 in Kraft. Parallel dazu soll auch die neue Auftragswerteverordnung in Kraft treten.
Das Land Hessen arbeitet derzeit an einem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz.
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