Anwaltsprofil

Jarl-Hendrik Kues, LL.M.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Vergaberecht
Partner, Frankfurt am Main
Tel. 069 - 74 09 38 73

VITA

Herr Kues studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und absolvierte anschließend sein Rechtsreferendariat in Niedersachsen. Parallel hierzu hat er ein Ergänzungsstudium im Wirtschaftsrecht abgeschlossen. Im unmittelbaren Anschluss an das Rechtsreferendariat studierte Herr Kues zudem für ein Jahr an der University of Glasgow und schloss dies mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) ab. Im Rahmen dieses Studiums arbeitete Herr Kues in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Glasgow.

Seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt begann Herr Kues im Jahr 2003 in Bonn. Im Herbst 2005 wechselte er zu Leinemann Partner Rechtsanwälte. Herr Kues ist seit Mitte 2012 Partner und leitet seit 2017 den Frankfurter Standort.

Herr Kues berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des privaten Baurechts mit Schwerpunkt im Hoch-, Ingenieur-, Gleis-, Tunnel- und Straßenbau projektbegleitend und dort regelmäßig im Zusammenhang mit den Nachträgen und Fragen zu bauzeitlichen Ansprüchen. Dort, wo eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, führt Herr Kues für die Mandanten Prozesse vor Gerichten und Schiedsgerichten bzw. ist selber als Schiedsrichter oder Gutachter tätig (DIS, SL Bau).

Im Vergaberecht liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in der Begleitung von Bietern und Vergabestellen bei Vergabeverfahren für Dienstleistungs- und Bauvergaben. Im Vergaberecht führt Herr Kues für Vergabestellen und Bieter Verfahren vor den Vergabenachprüfungsinstanzen bzw. tritt als Schiedsrichter auf.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Kues regelmäßig Beiträge in bau- und vergaberechtlichen Fachbüchern und -zeitschriften und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR“. Darüber hinaus ist er Herausgeber des AnwaltswaltsZertifikatOnline für das Vergaberecht der Juris GmbH. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Leinemann Herausgeber eines Kommentars zum BGB-Bauvertragsrechts. In drei weiteren Fachbüchern zum privaten Baurecht ist Herr Kues Autor und kommentiert in dem einen § 1 VOB/B und in einem anderen § 2 VOB/B, die beiden maßgeblichen Vorschriften über Nachträge, und in weiteren § 6 VOB/B, die Regelungen zur Bauzeit. In einem Kommentar zum Vergaberecht bearbeitet Herr Kues diverse Vorschriften der VSVgV.

Zudem ist er Referent baurechtlicher und vergaberechtlicher Vorträge und Seminare sowie als Redner auf Fachtagungen tätig.

Herr Kues wurde in der WirtschaftsWoche (Ausgabe vom 22.01.2021) als Top-Anwalt und einer der meist empfohlenen Anwälte für das private Baurecht ausgezeichnet und wird in dem renommierten Nachschlagewerk Legal 500 Deutschland 2021 für das private Baurecht besonders hervorgehoben.

Das Handelsblatt hat Jarl-Hendrik Kues 2023 als "Lawyer of the Year" im Baurecht ausgezeichnet. Zuvor gehörte er bereits mehrfach zu den besten Anwälten in Deutschland im Bereich „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und "Baurecht".

Herr Kues ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Vergaberecht.

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Veröffentlichungen

2023 | Publikation
Beck'scher VOB-Kommentar: VOB Teil B
2023 | Publikation
Die Grenzen von „Pacta sunt servanda“: Möglichkeiten nachträglicher Anpassungen von Verträgen
2023 | Publikation
BGB-Bauvertragsrecht
Alle Veröffentlichungen von Jarl-Hendrik Kues, LL.M.

Veranstaltungen

25.01.2024
3XB – Baurecht, Brezeln, Bier
05.03.2024
Lücken im Leistungsverzeichnis - Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung
24.04.2024
Bauen mit der Bahn - Rechtsfragen für Auftragnehmer der DB AG