Anwaltsprofil

Jarl-Hendrik Kues, LL.M.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Vergaberecht
Partner, Frankfurt am Main
Tel. 069 - 74 09 38 73

VITA

Jarl-Hendrik Kues studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und absolvierte anschließend sein Rechtsreferendariat in Niedersachsen. Parallel hierzu hat er ein Ergänzungsstudium im Wirtschaftsrecht abgeschlossen. Im unmittelbaren Anschluss an das Rechtsreferendariat studierte Jarl-Hendrik Kues zudem für ein Jahr an der University of Glasgow und schloss dies mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) ab. Im Rahmen dieses Studiums arbeitete er in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Glasgow.

Seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt begann Jarl-Hendrik Kues im Jahr 2003 in Bonn. Im Herbst 2005 wechselte er zu Leinemann Partner Rechtsanwälte. Jarl-Hendrik Kues ist seit Mitte 2012 Partner und leitet seit 2017 den Frankfurter Standort.

Jarl-Hendrik Kues berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des privaten Baurechts mit Schwerpunkt im Hoch-, Ingenieur-, Gleis-, Tunnel- und Straßenbau projektbegleitend und dort regelmäßig im Zusammenhang mit den Nachträgen und Fragen zu bauzeitlichen Ansprüchen. Dort, wo eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, führt Jarl-Hendrik Kues für die Mandanten Prozesse vor Gerichten und Schiedsgerichten bzw. ist selber als Schiedsrichter oder Gutachter tätig (DIS, SL Bau).

Im Vergaberecht liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in der Begleitung von Bietern und Vergabestellen bei Vergabeverfahren für Dienstleistungs- und Bauvergaben. Im Vergaberecht führt Jarl-Hendrik Kues für Vergabestellen und Bieter Verfahren vor den Vergabenachprüfungsinstanzen bzw. tritt als Schiedsrichter auf.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Jarl-Hendrik Kues regelmäßig Beiträge in bau- und vergaberechtlichen Fachbüchern und -zeitschriften und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR“. Darüber hinaus ist er Herausgeber des AnwaltswaltsZertifikatOnline für das Vergaberecht der Juris GmbH. Jarl-Hendrik Kues ist gemeinsam mit Prof. Dr. Ralf Leinemann Herausgeber eines Kommentars zum BGB-Bauvertragsrechts. In drei weiteren Fachbüchern zum privaten Baurecht ist Jarl-Hendrik Kues Autor und kommentiert in dem einen § 1 VOB/B und in einem anderen § 2 VOB/B, die beiden maßgeblichen Vorschriften über Nachträge, und in weiteren § 6 VOB/B, die Regelungen zur Bauzeit. In einem Kommentar zum Vergaberecht bearbeitet Jarl-Hendrik Kues diverse Vorschriften der VSVgV.

Zudem ist er Referent baurechtlicher und vergaberechtlicher Vorträge und Seminare sowie als Redner auf Fachtagungen tätig.

Jarl-Hendrik Kues wurde in der WirtschaftsWoche (Ausgabe vom 22.01.2021) als Top-Anwalt und einer der meist empfohlenen Anwälte für das private Baurecht ausgezeichnet und wird in dem renommierten Nachschlagewerk Legal 500 Deutschland 2021 für das private Baurecht besonders hervorgehoben.

Das Handelsblatt hat Jarl-Hendrik Kues 2023 als "Lawyer of the Year" im Baurecht ausgezeichnet. Zuvor gehörte er bereits mehrfach zu den besten Anwälten in Deutschland im Bereich „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und "Baurecht".

Jarl-Hendrik Kues ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Vergaberecht.

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Veröffentlichungen

2023 | Publikation
VOB/B - Kommentar mit FIDIC conditions of contract, 8. Auflage
2023 | Publikation
AGB-Klauseln in Bauverträgen - Einschließlich Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerverträge
2023 | Publikation
Beck'scher VOB-Kommentar: VOB Teil B
Weitere Veröffentlichungen von Jarl-Hendrik Kues, LL.M.

Veranstaltungen

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