Anwaltsprofil

Dr. Ralf Averhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner, Berlin
Tel. 030 - 20 64 19 - 0

VITA

Herr Dr. Averhaus ist seit Herbst 2001 bei Leinemann Partner Rechtsanwälte in Berlin tätig. Zuvor studierte er Rechtswissenschaften in Bochum und Dundee/Schottland, wurde in Bochum zum öffentlichen Wirtschaftsrecht promoviert und absolvierte das Referendariat in Sachsen-Anhalt.

Dr. Averhaus ist seit Anfang 2008 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Schwerpunkte seiner Berufstätigkeit liegen in der Vertragsgestaltung (Bau- und Planungsverträge), in der baubegleitenden Beratung und in der Führung von Bauprozessen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Mitautor einer Kommentierung zur HOAI (erscheint demnächst in der 5. Auflage) und hat ein Buch zur Honorarklage von Architekten und Ingenieuren verfasst. Dr. Averhaus publiziert in Fachzeitschriften und ist regelmäßig als Referent tätig, so z. B. bei der Ausbildung der Sachverständigen für Architektenhonorare in Baden-Württemberg. Er gehört dem Leitungsteam des Berliner Brandschutztreffs an, der im Herbst 2023 zum 12. Mal stattfinden wird.

Das Handelsblatt zeichnete ihn als einen der besonders empfohlenen Anwälte Deutschlands im Bereich „Immobilienwirtschaftsrecht“ in den Jahren 2020, 2021 und 2022 aus. Bei Legal500 ist er empfohlener Anwalt 2022.

Dr. Averhaus ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.

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Veröffentlichungen

2022 | Zeitschrift
Brandschutz: Fensterausgang als Lebensretter
2022 | Zeitschrift
Bundesgerichtshof entscheidet Honorarstreit zugunsten des Bauplaners
2022 | Zeitschrift
Mehr Rechtssicherheit?
Alle Veröffentlichungen von Dr. Ralf Averhaus

Veranstaltungen

06.11.2023
12. Berliner Brandschutztreff

Auszeichnungen