Anwaltsprofil

Dr. Ralf Averhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner, Berlin
Tel. 030 - 20 64 19 - 0

VITA

Dr. Ralf Averhaus ist seit Herbst 2001 bei Leinemann Partner Rechtsanwälte in Berlin tätig. Zuvor studierte er Rechtswissenschaften in Bochum und Dundee/Schottland, wurde in Bochum zum öffentlichen Wirtschaftsrecht promoviert und absolvierte das Referendariat in Sachsen-Anhalt.

Dr. Ralf Averhaus ist seit Anfang 2008 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Schwerpunkte seiner Berufstätigkeit liegen in der Vertragsgestaltung (Bau- und Planungsverträge), in der baubegleitenden Beratung und in der Führung von Bauprozessen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Mitautor einer Kommentierung zur HOAI (in 5. Auflage) und hat ein Buch zur Honorarklage von Architekten und Ingenieuren verfasst. Dr. Averhaus publiziert in Fachzeitschriften und ist regelmäßig als Referent tätig, so z. B. bei der Ausbildung der Sachverständigen für Architektenhonorare in Baden-Württemberg. Er gehört dem Leitungsteam des Berliner Brandschutztreffs an, der im Herbst 2024 zum 13. Mal stattfinden wird.

Das Handelsblatt zeichnete ihn als einen der besonders empfohlenen Anwälte Deutschlands im Bereich „Immobilienwirtschaftsrecht“ in den Jahren 2020 bis 2023 aus. Bei Legal500 ist er empfohlener Anwalt 2022.

Dr. Ralf Averhaus ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.

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Veröffentlichungen

2023 | Publikation
AGB-Klauseln in Bauverträgen - Einschließlich Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerverträge
2023 | Publikation
Die HOAI 2021 verstehen und richtig anwenden
2022 | Zeitschrift
Brandschutz: Fensterausgang als Lebensretter
Weitere Veröffentlichungen von Dr. Ralf Averhaus

Veranstaltungen

04.06.2024
Projektsteuerung für Planungsbüros
15.10.2024
SAVE THE DATE - 13. Berliner Brandschutztreff

Auszeichnungen