Wer oben wohnt im Wohn-Hochhaus Solid Home, kann ein Traumpanorama über Frankfurt bis in den Taunus genießen.

Hightech-Hochhaus im Frankfurter Europaviertel

Ausfall eines Subunternehmers bringt preisgekröntes Projekt aus dem Zeitplan

Viel komfortabler als im neuen Frankfurter Hochhausturm „Solid Home“ kann man wohl kaum wohnen: Die 200 Eigentumswohnungen mit 15.250 Quadratmetern Gesamtfläche erhalten ihren besonderen Wert durch modernste, intelligente Gebäudetechnik und die attraktive Lage im Europaviertel. Bis 1998 fuhren hier Güterzüge, denn das Viertel wächst auf dem ehemaligen Frankfurter Hauptgüterbahnhof, der 1888 in Betrieb genommen worden war und sich nach rund hundert Jahren für die Bahn nicht mehr rentierte.

Seit Anfang des neuen Jahrtausends entstanden und entstehen auf dem knapp 90 Hektar großen Gelände des Europaviertels Wohnanlagen, Grünflächen, Erweiterungen für die Messe und Mischgelände. Auch die neue U-Bahnlinie U5 geht durch das Europaviertel – und wird vom Frankfurter Leinemann-Büro rechtlich begleitet.

Wer im „Solid Home“ residiert, lebt in preisgekrönter Architektur: Das Projekt ist mit dem German Design Award 2020 und dem Iconic Award 2019 prämiert worden. Realisiert wurde es im Rahmen eines Joint Ventures aus der Bauwerk Capital GmbH & Co. KG und der Red Square GmbH sowie der Immobilienmarketing-Agentur Acre. „Mit Solid Home verwirklichen wir urbanes Wohnen, das den Bedürfnissen von heute gerecht wird. Dazu gehören eine moderne und zugleich zeitlose Architektur ebenso wie gutes Design, hoher Wohnkomfort, eine Ausstattung mit hochwertigen, nachhaltigen Materialien und ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept“, sagt Jürgen Schorn, geschäftsführender Gesellschafter von Bauwerk Capital. Gerald Tschörner, Geschäftsführer von Red Square, fügt hinzu: „SOLID Home ist das städtische Wohnen der Zukunft.“

Das neue Gebäude reicht mit der obersten seiner 21 Etagen in eine Höhe von 66 Metern und überragt damit viele der umstehenden Häuser. Wer oben wohnt, kann das Panorama über die Stadt bis in den Taunus genießen. Innen wird Hightech geboten: Die Bewohner können per Tablet oder Mobiltelefon über den Visualisierungsserver des Gebäudes etwa Licht, Sonnenschutz, Raumtemperatur und Video-Türkommunikation komfortabel bedienen. Hinzu kommt ein Concierge-Service, der vor Ort in der großzügigen Lobby und online verfügbar ist. Fünf Car-Sharing-Fahrzeuge in der Tiefgarage stehen dank eines Key-Management-Systems rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Allerdings ist „Solid Home“ auch ein Musterbeispiel dafür, warum solch ein Projekt immer auch eine solide juristische Baubegleitung braucht. Seit Juni 2019 unterstützt und berät Gabriela Böhm aus dem Frankfurter Büro federführend die Generalunternehmerin W. Markgraf GmbH & Co. KG bei sämtlichen baurechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Realisierung des anspruchsvollen Hochbauprojekts.

Das Wohnhochhaus und die dazugehörenden Außenanlagen hätten nämlich schon Mitte 2020, also vor fast einem Jahr, fertiggestellt sein sollen. Dieser Termin war jedoch unmöglich zu halten, nachdem feststand, dass der ursprünglich mit der Lieferung und Montage der komplexen Glasfassade verpflichtete Fassadenbauer sich mit dem Auftrag übernommen hatte und die vertraglich vereinbarten Termine nicht halten konnte. Der bauzeitliche Verzug resultierte im Wesentlichen aus einem Produktionsstau im polnischen Werk des Unternehmers.

Inspektionstermine der Generalunternehmerin in den polnischen Fertigungsstätten des Fassadenbauers ergaben, dass die Arbeitskapazitäten dort offenbar nicht genügten, um die Fassadenelemente, wenn schon nicht innerhalb der Vertragsfristen, so doch wenigstens mit vertretbarem Verzug zu fertigen und zu montieren.

Nachdem Markgraf den Subunternehmer mehrfachen ergebnislos aufgefordert hatte, mit den vertraglich geschuldeten Fassadenarbeiten zu beginnen und Abhilfe in Bezug auf den bereits eingetretenen Verzug zu schaffen, musste das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, um einen noch größeren Schaden zu vermeiden.

Die erhebliche Verzögerung des Ausführungsbeginns hatte dennoch gravierende Folgen für den Bauablauf in zeitlicher und monetärer Hinsicht für Markgraf. Zum einen konnten die weiteren Vertragsfristen nicht mehr eingehalten werden, wodurch der ursprünglich geplante Bauablauf erheblich gestört wurde, gerade aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens und der aufeinander aufbauenden Gewerke. Zum anderen musste Markgraf zur Schadensminimierung zwingend erforderliche kostenintensiven Schutz- und Abhilfemaßnahmen, etwa den Einbau provisorischer Folienfenster, ausführen lassen, um nach den vom Fassadenbauer verursachten Bauablaufstörungen eine möglichst störungsfreie Koordinierung der Gewerkeschnittstellen, wie bspw. Innenputz-, Spachtel- und Trockenbauarbeiten, weitestgehend zu ermöglichen.

Inzwischen steht das Projekt aber unmittelbar vor seiner Fertigstellung, es laufen die letzten Abnahmen, die Wohnungen sind fast alle verkauft und bezugsfertig. Für den Leinemann-Mandanten Markgraf hat „Solid Home“ nun allerdings noch ein juristisches Nachspiel: Vor dem Landgericht Bayreuth läuft derzeit ein Verfahren gegen den ehemaligen Fassadenbauer. Dabei geht es um die rechtliche Begründung der Auftragskündigung und natürlich um den Ersatz der kündigungsbedingten Mehrkosten und weitere Ansprüche der Markgraf. Die Mehrkosten für die Ausführung des nicht vollendeten Teils der Leistung durch Drittunternehmer und sonstige Schäden belaufen sich aktuell auf mehrere Millionen Euro. Die bisherigen Hinweise des Gerichts geben Grund zum Optimismus: Die Sache könnte für Markgraf wohl positiv ausgehen. Gabriela Böhm und das Leinemann-Team arbeiten jedenfalls mit Hochdruck daran.