Kosten für HTW-Umbau: Bauunternehmen verlieren Rechtsstreit gegen das Saarland.

Erfolg beim HTW-Hochhaus Saarbrücken

Millionen-Rechtsstreit um Baukosten

Der »Skandalbau der Hochschule für Technik und Wirtschaft«. So wurde das htw Hochhaus in der Vergangenheit des Öfteren von den Medien genannt. Nun kam es auch in zweiter Instanz zu einem Urteil. Das Saarland muss der ARGE HTW die Mehrkosten für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen am Hochhaus der htw Saar in Höhe von ca. zehn Millionen Euro nicht vergüten. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht in einem Berufungsurteil entschieden (Az.: 2 U 116/18) und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 2018. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Mehrkosten sind angefallen, weil die Baugenehmigungsbehörde zur Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte die Ertüchtigung des von der ARGE HTW konzipierten Brandschutzes anordnete. Denn das ursprüngliche Brandschutzkonzept der ARGE HTW war zunächst von der Nichtanwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) ausgegangen und hatte dementsprechend eine Beschränkung auf 200 gleichzeitig anwesende Besucher in den Hörsälen und Seminarräumen des HTW-Hochhauses vorgesehen. Das neue Brandschutzkonzept machte Umbauarbeiten wie etwa den Anbau von zwei neuen Treppenhäusern an das bestehende Gebäude notwendig. Das Saarland, vertreten und beraten von Leinemann Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main unter Federführung von Partner Jarl-Hendrik Kues und Senior Associate Gabriela Böhm, wies einen zusätzlichen Vergütungsanspruch der ARGE HTW zurück, da die zuletzt durch die Baugenehmigungsbehörde angeordneten Brandschutzmaßnahmen von dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst waren und die durch die ARGE HTW ursprünglich vorgesehene Nutzungsbeschränkung auf 200 gleichzeitig anwesende Besucher in Hörsälen und Seminarräumen nicht dem Bau-Soll entsprochen hat.

Der saarländische Bauminister Klaus Bouillon (CDU) zeigte sich über den Prozessausgang erfreut, „dass wir diesen wichtigen und schwierigen Prozess in Rekordzeit durchgefochten haben und unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt wurde“. Schon Ende 2017 hat sich der Bauminister lobend über Leinemann Partner Rechtsanwälte geäußert: Auf die Frage der Opposition wieso man nicht eine saarländische Kanzlei engagiert habe, entgegnete Bouillon:

„Mit Leinemann Partner sind wir auf Augenhöhe mit den Prozessgegnern. Wir haben die Nummer eins in Deutschland engagiert".