Der Innenminister des Saarlands hat die »Nummer eins in Deutschland« engagiert.

HTW-Hochhaus Saarbrücken

Prozess um das HTW-Hochhaus in Saarbrücken

Das HTW-Hochhaus (Hochschule für Technik und Wirtschaft) ist in der öffentlichen Wahrnehmung im Saarland der regionale Aufreger, analog dem Berliner Flughafen BER oder Stuttgart 21. Örtliche Medien sprechen vom »Skandalbau der Hochschule für Technik und Wirtschaft«.

Der Umbau des HTW-Hochhauses in Saarbrücken unterscheidet sich allerdings erheblich von solchen Projekten, die sonst als »Musterbeispiele« für gescheiterte Großbauvorhaben in der öffentlichen Diskussion genannt werden. Während der Ausführung stellte sich heraus, dass die Auftragnehmer-ARGE ein selbst erstelltes Brandschutzkonzept umsetzen wollte, das lediglich eine gleichzeitige Anwesenheit von maximal 200 Personen in den Seminarräumen ermöglicht hätte. Bei über 1.000 Studierenden war eine solche Nutzungsbeschränkung für das Saarland als Auftraggeber nicht hinnehmbar. Die notwendige Änderung des Brandschutzkonzeptes führte dazu, dass zwei zusätzliche Treppenhäuser außen an das HTW-Hochhaus angebaut wurden. Hierfür machen die Baufirmen der Auftragnehmer- ARGE Mehrkosten von über zehn Millionen Euro geltend, die das Land zurückweist.

Leinemann Partner Rechtsanwälte wurden vom Saarland nach der Durchführung eines Auswahlverfahrens mit mehreren Anwaltskanzleien mit der Prozessvertretung beauftragt. Die Entscheidung hat der zuständige Innenminister Klaus Bouillon wie folgt begründet: »Mit Leinemann und Partner sind wir auf Augenhöhe mit den Prozessgegnern. Wir haben die Nummer eins in Deutschland engagiert.« Das für den Prozess zuständige Leinemann-Team aus dem Frankfurter Büro zieht die Parallele zu einem Schildbürgerstreich: ein Instituts-Gebäude mit Räumen für 1.000 Personen, in dem lediglich 200 Personen gleichzeitig in den Seminarräumen anwesend sein dürften? Das wäre einigermaßen kurios.

Die erste mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken verlief streitig, aber sachlich und engagiert. Im Anschluss mussten die Anwälte auch im regionalen Fernsehen und Radio Stellungnahmen abgeben. Am Ende sind Rechtsfragen zu entscheiden: War es Vertragsinhalt, dass nur maximal 200 Leute in den Seminarräumen anwesend sein sollten, wie die ARGE meint? Oder sollte nicht doch ein Gebäude für 1.000 Studierende mit entsprechendem Brandschutz hergestellt werden? Anhand der umfangreichen Vertragsunterlagen haben die Frankfurter Leinemann-Anwälte Jarl-Hendrik Kues und Gabriela Böhm das geschuldete Bau-Soll herausgearbeitet und dargelegt, dass von Anfang an ein Instituts-Gebäude beauftragt wurde, welches den erhöhten Anforderungen an den Brandschutz für 1.000 Personen gerecht werden musste.