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Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung – Ansprüche nach BGB-Bauvertragsrecht 2018 und VOB 2019

Gegenstand des Seminars

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden mehr denn je diskutiert. Stuttgart 21, Autobahn-Großprojekte, Brücken, Häfen, Flughäfen und andere Infrastrukturprojekte werden von den Referenten laufend betreut und auch vor Gerichten und Schiedsgerichten verhandelt. Ausgangspunkt der Probleme bei den Bauprojekten sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen, die auf einer zu späten baubegleitenden Planung beruhen.

Das Seminar lotet die Risikoverteilung zwischen den Parteien aus und untersucht die vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Berücksichtigt werden u.a. das Vergaberecht, die VOB 2019 und das am 01.01.2018 in Kraft getretene, neue BGB-Bauvertragsrecht, das bisher erstaunlich wenig von sich Reden gemacht hat. Die gesamte relevante Rechtsprechung zu diesen Themen wird vorgestellt und erläutert, bis hin zum ÖPP-Urteil des OLG München vom 12.02.2019, Az. 9 U 728/18 Bau.
Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, kann eine Aufklärungspflicht bestehen. Wie weit bleibt ein Auftraggeber dennoch für seine Fehler verantwortlich? Gibt es Einflüsse des Vergaberechts auf das gewerbliche Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Wie geht die Praxis mit den Entscheidungen zu § 642 BGB um? Die VOB 2019, das neue BGB sowie die neuesten Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung, die ihre Ursache meist in der Leistungsbeschreibung haben.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle, die im Bauwesen etwas bewegen: technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claims-Manager, Gutachter, Richter, Rechtsanwälte, Justitiare, und alle, die im Bauwesen mit Nachträgen befasst sind.

Themen des Seminars
  1. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung bei Angebotsbearbeitung: Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten bei verschiedenen Vertragstypen
  2. Auslegung des Leistungsverzeichnisses nach AGB-Wirksamkeitskriterien: u. a. Baugrund- und Terminrisiko, Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung
  3. Besondere Themen: Bistro- und Hochspannungsleitungsurteil des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulationspreise aus vergaberechtlicher und bauvertraglicher Perspektive, Schadstoff- und Baugrundrisiko, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung gem. Vorgaben des BGH, DIN 18299 ff. (Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung) und verzögerte Vergabe
  4. Geänderte und zusätzliche Leistungen: § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Vergleich zu §§ 650b/c BGB, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen; Kalkulative Preisfortschreibung und tatsächlich erforderliche Kosten
  5. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch: Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab? Umgang mit dem Grundsatzurteil des BGH zu § 642 BGB vom 26.10.2017.

Da der von Leinemann herausgegebene Kommentar zur VOB/B 2019 mit FIDIC-Conditions, soeben in 7. Auflage erschienen ist (rd. 1.600 Seiten), erhalten alle Teilnehmer/innen ein Exemplar des neuen Buchs sowie eine Textausgabe der Leinemann Partner-Vorschriftensammlung „Baurecht 2019“ (beide Bücher im Seminarpreis inbegriffen).

Es können aus Platzgründen maximal drei Anmeldungen pro Unternehmen angenommen werden. Ab dem 2. Teilnehmer wird ein Nachlass von 10% auf den Tagungspreis gewährt. Ein Mittagessen, Tagungsgetränke und Pausencatering sind im Preis ebenfalls enthalten.

Das Seminar findet statt in:

München am 23. Oktober 2019
Frankfurt am Main am 24.10.2019
Berlin am 28. Januar 2020
Hamburg am 24.03.2020