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4 Jahre neues Bauvertragsrecht – Erfahrungen aus der Praxis und Modifikationsvorschläge - Online

Donnerstag 04.11.2021 von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr in Online Outlook

Seit fast vier Jahren ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft, das für alle Verträge gilt, die nach dem 01.01.2018 geschlossen worden sind. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Wie sind die neuen Regelungen in der Praxis angekommen? Haben sie das Bauen und die Abwicklung der Verträge vereinfacht? Haben sie sich auf die Zusammenarbeit auf den Baustellen (positiv) ausgewirkt, oder ist es gar komplizierter geworden? Müsste das Gesetz – und wenn, an welchen Stellen – gegebenenfalls nachgebessert werden?

Darüber wollen wir reden und mit Ihnen diskutieren. Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Online-Diskussion am 04. November ein. Die Diskussion findet von 16:30 - 18:00 Uhr per Zoom statt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu einer Diskussion.

Wir sind sehr froh, dass wir für diese Veranstaltung zwei maßgebende Personen aus der Bauwirtschaft und dem Gesetzgebungsverfahren gewinnen konnten:

Herrn Dr. Dieter Köster, Aufsichtsratsvorsitzender der Köster Holding SE, eines der führenden Bauunternehmen Deutschlands, und Herrn Prof. Stefan Leupertz, der das gesamte Gesetzgebungsverfahren maßgebend begleitet und geprägt hat und auch die anstehenden möglichen Änderungen des Gesetzes begleiten wird. Dr. Thomas Hildebrandt, Seniorpartner und Leiter unseres Hamburger Standorts, wird mit seiner baurechtlichen Expertise die Diskussion moderieren und anreichern.


Folgende Themen wollen wir in diesem Zusammenhang erörtern:

1. Nachtragsmanagement – sind die Regelungen praktikabel, und was wurde aus der VOB/B?

  • Begehren und Übergabe einer geänderten Planung mit Leistungsverzeichnis
  • Verhandeln innerhalb einer 30-Tagesfrist
  • Anordnung bei gescheiterten Verhandlungen

2. Abrechnung von Nachträgen – verfangen die Regelungen, oder muss nachgebessert werden?

  • Was hat sich bei der Umsetzung und Durchsetzung geändert?
  • Abrechnung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten
  • Abrechnung nach der Urkalkulation
  • Abrechnung von 80 % des ursprünglichen Nachtragsangebots

3. Durchsetzung von Nachtragsforderungen – wird tatsächlich und endgültig gezahlt?

  • Ist der Liquiditätsfluss besser geworden?
  • Lohnen sich einstweilige Verfügungen?

4. Bauzeit – sind hier gesetzliche Regelungen erforderlich?

  • Zum Baustopp und zur verzögerten Bauzeit
  • Zur Beschleunigung
  • Zur Abrechnung von geänderten Bauzeiten

Dr. Dieter Köster, Prof. Stefan Leupertz, Dr. Thomas Hildebrandt

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Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development