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Bauabnahme und Zustandsfeststellung rechtssicher durchführen

Donnerstag 31.03.2022 von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr online Outlook

Die Abnahme ist der „Dreh- und Angelpunkt“ im Bauvertragsrecht, da hiermit doch unter anderem das vertragliche Erfüllungsstadium endet und Schlussrechnungsreife entsteht. Ob ihrer Bedeutung sind rechtliche Problemstellungen mit dem Abnahmebegriff und den Abnahmewirkungen verbunden, die im Rahmen dieses Seminars intensiv beleuchtet werden sollen. Zum 01.01.2018 ist zudem das neue gesetzliche Bauvertragsrecht in Kraft getreten und seitdem auf alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen Bauverträge anwendbar. Zur Abnahme finden sich dort neue Regelungen, die näher betrachtet und deren praktischer Nutzen für die Bauvertragsparteien erläutert werden sollen.

Auch beim gekündigten Bauvertrag ist die Abnahme der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich Voraussetzung dafür, dass der Auftragnehmer seine Schlussrechnung legen kann. Häufig ist der Auftraggeber nach Kündigung des Bauvertrags nicht zur Abnahme bereit oder verneint das Vorliegen der Abnahmereife mit dem Verweis auf die nicht weitestgehend fertig gestellten Leistungen des Auftragnehmers. Im Seminar wird die Rechtsprechung zur Abnahme beim gekündigten Bauvertrag näher betrachtet. Dabei werden die Ausnahmen von der Abnahmevoraussetzung dargestellt und die Seminarteilnehmer erhalten praktische Empfehlungen, wie sie sich in der stets besonders angespannten Situation nach Kündigung des Bauvertrags rechtssicher in Bezug auf die Durchführung der Abnahme und der Feststellung des erbrachten Leistungsumfangs positionieren können.

Nicht selten kommt es schließlich zwischen den Bauvertragsparteien zum Streit darüber, ob Mängel hinreichend präzise beschrieben und angemeldet worden sind. Das Seminar erläutert die Funktion des Mangelvorbehalts bei der Abnahme und die Folgen eines unterlassenen Vorbehalts und bietet dafür Praxisempfehlungen für Formulierungen im Abnahmeprotokoll, soweit sich Art und Umfang eines Mangelsymptoms bei der Abnahme noch nicht abschließend beschreiben lassen können.

Themenschwerpunkte

  • Überblick zur Bauabnahme
  • Abnahmefiktion nach VOB/B und BGB 2018
  • Abnahmeverweigerung und Zustandsfeststellung nach dem neuen § 650g BGB
  • Die Abnahme beim gekündigten Bauvertrag
  • Mängelvorbehalte im Abnahmeprotokoll, rechtssichere Dokumentation
  • aktuelle Rechtsprechung

Technische Voraussetzungen

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Sie erhalten die Zugangsdaten wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail. 

Anmeldung

Hiermit melde ich folgende Person(en) zur Veranstaltung "Bauabnahme und Zustandsfeststellung rechtssicher durchführen" am 31.03.2022 von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr online an:

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Kontakt

Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development