Fehler in Teilnahmeanträgen oder Angeboten können Unternehmen im Vergabeverfahren schnell zum Verhängnis werden. Mit dem zum 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Vergabebeschleunigungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Nachforderung und Korrektur von Unterlagen jedoch deutlich erweitert.
Das Seminar zeigt, welche Änderungen die Neufassung des § 56 Abs. 2 VgV mit sich bringt, wie sie sich von der bisherigen Rechtsprechung abheben und welche praktischen Auswirkungen sich für Vergabestellen und Bieter ergeben.
Anhand aktueller Entwicklungen, europarechtlicher Vorgaben und praxisnaher Fallbeispiele erhalten die Teilnehmenden durch die Dozierenden einen fundierten Überblick über die neuen Handlungsspielräume und deren rechtssichere Anwendung.