Gegenstand des Seminars
Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind. Für das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure handelt es sich um eins der wichtigsten Urteile überhaupt. Für alle Marktteilnehmer stellt sich seitdem die Frage, wie sich das Urteil in der Praxis auf Planungswettbewerbe, Vergabeverfahren, Architekten- und Ingenieurverträge, Honorarvereinbarungen, Abrechnungen und Honorarprozesse auswirkt. Beide Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – müssen sich rasch mit der neuen Rechtslage vertraut machen, um richtig zu reagieren.
Das Seminar geht auf die ersten obergerichtlichen Urteile (OLG Celle, Urteil vom 17.07.2019 – 14 U 188/18, OLG Hamm vom 23.07.2019 - 21 U 24/18) ein, die nach dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 ergangen sind und gibt einen Überblick über den Meinungsstand zu den wichtigsten Fragen für die Praxis. Den Teilnehmern werden Strategien zur Lösung der praktischen Probleme an die Hand gegeben.
Die Referenten beraten laufend bei der Planung und Überwachung von größeren Bauvorhaben und Infrastrukturprojekten und vertreten in Honorarprozessen vor Gericht.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Planung und Überwachung von Bauvorhaben aller Art befasst sind: Architekten, Ingenieure, Bauherren, Führungskräfte von Bauherren und Bauunternehmen, Projekt- und Bauleiter, Kalkulatoren, Claim-Manager, Projektsteuerer, Bauträger, Gutachter, Justiziare, und alle, die im Bauwesen etwas bewegen.
Themen des Seminars
1. Wie kam es zu dem EuGH-Urteil?
2. Was genau hat der EuGH entschieden und weshalb?
3. Wie kann/muss die BRD das Urteil umsetzen?
4. Geltung des EuGH-Urteils nur für grenzüberschreitende oder auch für nationale Fälle?
5. Gilt die HOAI weiterhin und wenn ja, wie lange noch? Bleiben die Mindest-und Höchstsätze vorerst in Kraft? Gilt die Mindestsatzfiktion in § 7 Abs. 5 HOAI noch?
6. Wie wirkt sich die Entscheidung auf bestehende Verträge aus? Sind diese nun unwirksam oder anzupassen?
7. Erhalten Architekten/Ingenieure künftig weniger Honorar? Wenn ja: Reduzieren sich dadurch ihre Leistungspflichten?
8. Welche Folgen hat das Urteil für die Vergabe von Planungsleistungen durch die öffentliche Hand? Was gilt für Planungswettbewerbe nach RPW 2013?
9. Hat das Urteil Auswirkungen auf laufende Rechtsstreitigkeiten, insbesondere auf „Aufstockungsklagen“ zu den Mindestsätzen?
10. Wie können künftig wirksame Honorarvereinbarungen geschlossen werden?
11. Welcher Handlungsbedarf besteht für Architekten/Ingenieure und deren Auftraggeber?
12. Wirkt sich das Urteil auf den Versicherungsschutz von Architekten/Ingenieuren aus?
Alle Teilnehmer/innen erhalten die Textsammlung Baurecht 2019 (im Seminarpreis inbegriffen).
Es können aus Platzgründen maximal drei Anmeldungen pro Unternehmen angenommen werden. Ab dem 2. Teilnehmer wird ein Nachlass von 10% auf den Tagungspreis gewährt. Tagungsgetränke und ein Pausencatering sind im Preis ebenfalls enthalten.
Das Seminar findet in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Hamburg statt!