Im Spannungsfeld zwischen einem möglichst breiten Wettbewerb und der Berücksichtigung formaler Zwänge hat nicht zuletzt die Rechtsprechung immer wieder einen eher formalistischen Ansatz gefördert. Auch wenn einem strengen „Vollständigkeitsdogma“ bereits mit der Vergaberechtsreform im Jahr 2009 die Grundlage entzogen wurde, führen auch heute noch formale Hürden oft zum Ausschluss wirtschaftlich attraktiver Angebote. Allerdings hat nicht nur die Corona Pandemie zu (kurzfristigen) Verfahrenserleichterung geführt. Mit einem Paukenschlag hat der BGH 2019 entschieden, dass eine Änderung der Vergabeunterlagen, die als bloßes Missverständnis zu interpretieren ist, nicht zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen muss.
Über neue Freiheiten, alte Zwänge und die Folgen für die Vergabepraxis diskutieren in unserem Online-Streitgespräch „Wettbewerb oder Formalismus – Wohin bewegt sich das Vergaberecht?“ Dr. Annette Mutschler-Siebert, Partnerin im Berliner Büro von K&L Gates und Dr. Thomas Kirch, Partner im Berliner Büro von Leinemann Partner Rechtsanwälte, u.a. folgenden Fragestellungen:
- Chance oder Risiko: Der Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen nach BGH vom 18.06.2019 (X ZR 86/17)
- Vergabe zu Corona-Zeiten: Nutzung der Vereinfachungsmöglichkeiten
- Umgang mit Präsentationen im Lichte der widersprüchlichen Rechtsprechung der Vergabekammern
Moderiert wird die Veranstaltung von Norbert Portz. Er leitet seit 1998 beim Deutschen Städte- und Gemeindebund das Dezernat für Städtebau, Vergabe und Umwelt.
Technische Voraussetzungen:
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