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BGB §§ 631, 648a, 768 - Inanspruchnahme des Bürgen nach Abnahme des Werkes durch Feststellung der Werklohnforderung zur Insolvenztabelle - Anmerkung von Thomas Hildebrandt

2019

Erschienen in: ZfIR, Ausgabe 16/2019, S. 567 f. 

Dr. Thomas Hildebrandt

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