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erschienen in: NJW, 43/2017, S. 3113 ff.
Prof. Dr. Ralf Leinemann
Ralf Leinemann erneut „Thought Leader Construction“ im Lexology Index 2026
FAZ zeichnet Andreas Rosenauer als “Top Anwalt 2027” im Vergaberecht aus
September-Ausgabe der VergabeNews: Nachforderung von Unterlagen – der Teufel steckt im Detail