Section-Image

Rechtsdienste als erlaubte Nebentätigkeit bei Beschaffungsdienstleistungen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.05.2022 – VII-Verg 33/21)

Aktuelles

15.02.2023

Legal 500: Leinemann Partner erneut unter den Top Kanzleien im Bau- und Vergaberecht

30.01.2023

Ralf Leinemann beim Politmagazin Westpol (WDR) im Interview

24.01.2023

Wirtschaftswoche zeichnet Leinemann Partner aus