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26.10.2023 Neues zum Baurecht 04/2023

Mit unserem aktuellen Newsletter möchten wir Ihnen interessante Entscheidungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten - Treuwidrigkeit bei der Abrechnung von Architektenhonorar nach Mindestsätzen, Darlegungserfordernis der Vergütungshöhe bei Anforderung einer Sicherheit nach § 650f BGB sowie Höhe der Sicherungshypothek nach Kündigung des Bauvertrags und der Möglichkeit der Kündigung bei verzögerten Baubeginn auch ohne Verschulden des Auftragnehmers - vorstellen.

Diese Entscheidungen bieten einen spannenden Einblick in die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung des Bau- und Architektenrechts und tragen dazu bei, Rechtsunsicherheiten in diesen komplexen Rechtsgebieten zu klären.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen,

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!


Dr. Amneh Abu Saris
Merle Kammer
Norbert Knöbel
Yannic Linnemann
Anuschka Pauly


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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