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01.02.2024 Vergabe News aus dem Februar erschienen

3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist mit der eForms-Verordnung vom 17.8.2023 geändert worden. Wie bei allen anderen Dienstleistungen ist der Schwellenwert für EU-weite Ausschreibungen bei Planungsleistungen nun nicht mehr nach dem einzelnen Planungsauftrag für ein bestimmtes Gewerk, sondern anhand der Summe der diversen Planungsaufträge innerhalb eines Projekts zu beurteilen. Eva Leinemann und Niko Mertel haben sich mit den Ausnahmen beschäftigt und teilen ihre Erkenntnisse im aktuellen Schwerpunktbeitrag mit Ihnen.

Außerdem wird eine Entscheidung des OLG Rostock vorgestellt, die zugunsten eines Bieters ausfällt, der ein von der Vergabestelle vorgegebenes Formblatt nicht verwendet hatte.

Nach der VK Lüneburg haben Mitbewerber in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb keinen Anspruch auf die Mitteilung des Preises des Zuschlagsbieters.

Darüber hinaus wird noch ein interessanter Fall der VK Bund vorgestellt, in dem ein Bieter – der beauftragt werden sollte – wegen festgestellter Unauskömmlichkeit seines Angebots nach Ansicht der Kammer zwingend ausgeschlossen werden musste.

Den Newsflash haben Annett Hartwecker und Moritz Schmidt diesmal für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre!

 


Annett Hartwecker
Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.
Moritz Schmidt


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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