Section-Image

News aus der LP-Welt

Pressemeldungen, Auszeichnungen, Veröffentlichungen, Seminare - wir halten Sie informiert

27.01.2025 Weg für Teilneubau des Klinikums Robert Koch in Gehrden ist frei / Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans vom OVG Niedersachsen bestätigt

Der Bebauungsplan Nr. 55 „Klinikum Robert Koch“ der Stadt Gehrden ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 15. Januar 2025 in einem Normenkontrollverfahren bestätigt (Az.: 1 KN 71/23). Damit ist das notwendige Planrecht für den geplanten  Teilneubau des Klinikums geschaffen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Mit dem Bebauungsplan schafft die Stadt Gehrden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Bettenhauses auf dem bestehenden Gelände des Krankenhauses der Klinikum Region Hannover GmbH (KRH). Danach ist vorgesehen, dass der Neubau des Bettenhauses näher an den benachbarten Wohnhäusern gelegen ist, als das bisherige Bestandsgebäude. Zudem sollen Parkplätze verlagert und die Führung des Verkehrs auf dem Krankenhausgrundstück verändert werden. Dagegen hatten sich Anwohner des benachbarten Wohngebiets gewandt, die insbesondere eine höhere Lärmbelastung befürchteten.

Die Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts teilten die Bedenken der Anwohner  gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht. Die von dem Krankenhaus in seiner geplanten Gestalt ausgehenden Lärmbelastungen seien den Anwohnern aufgrund der bestehenden Gemengelage zumutbar. Der Neubau des Bettenhauses und die Veränderung der Verkehrsführung führten aufgrund der in der Bauleitplanung vorgesehenen baulichen und betrieblichen Schallschutzmaßnahmen, insbesondere der vorgesehenen Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Krankenwagenzufahrt und des Verzichts auf eine Warenanlieferung zur Nachtzeit, sogar zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation.

In dem Verfahren wurde die KRH als Bauherrin von einem auf Baurecht und öffentliches Planungsrecht spezialisierten Team der Wirtschaftskanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte um die Rechtsanwälte Hauke Meyhöfer und Niklas Koschwitz beraten und vertreten. Leinemann Partner begleitet die KRH umfassend bei dem Projekt in den Bereichen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie im Vergaberecht.


Niklas Koschwitz
Hauke Meyhöfer


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

Sie sind auf der Suche nach einem Experten oder einer Expertin für ein bau-, vergabe-, oder immobilienrechtliches Thema? Sie suchen einen Autor oder eine Autorin für einen juristischen Gastbeitrag? Kontaktieren Sie uns gerne!

Newsarchiv

Alle

  • Alle
  • 2025
  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • 2018
  • 2017
  • 2016