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Neues zum Immobilienrecht 01/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
die aktuelle Rechtsprechung zeigt einmal mehr, wie dynamisch sich das Miet- und Immobilienrecht entwickelt – und wie weitreichend die Pflichten von Vermietern und Mietern inzwischen reichen.
Unsere Autorinnen und Autoren ordnen die jüngsten Urteile für Sie ein und zeigen die praktischen Konsequenzen.
Dr. Amneh Abu Saris berichtet über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23 zur Untervermietung: Wer ohne Erlaubnis gewinnbringend untervermietet und erhebliche Überschüsse erzielt, kann sich nicht auf einen Anspruch auf Gestattung berufen – mit der Folge wirksamer Kündigung.
Hrach Khachatryan stellt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2026 – VIII ZR 247/24 vor: Auch eine familiengeführte GbR unterliegt der vollen Kündigungssperrfrist, wenn die Wohnung bereits vor Ausspruch der Kündigung in Wohnungseigentum umgewandelt war. Der BGH stärkt damit den Mieterschutz bei Umwandlungskonstellationen.
Aline Eßers berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 15.10.2025 – 4 U 33/25), das die Verkehrssicherungspflichten von Vermietern konkretisiert: Tiefgaragen müssen nicht nur für „Golfs“, sondern auch für „Lamborghinis“ sicher sein. Entscheidend ist nicht allein die formell mangelfreie Technik, sondern eine an den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten orientierte Sicherheitsausgestaltung.
Elisabeth Rolfes beleuchtet den Beschluss des Bundesgerichtshof vom 14.05.2025 – XII ZR 88/23. Der BGH stellt klar, dass sich auch ein kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eintretender Erwerber auf die Formwidrigkeit einer nachträglichen, nur mündlich getroffenen Nebenkostenabrede berufen kann – mit erheblichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen oder zur Vertiefung der Themen gerne zur Verfügung.
Ihr
Michael Göger
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!