Neues zum Immobilienrecht 01/2026

Neues zum Immobilienrecht 01/2026

Liebe Leserinnen und Leser, 

die aktuelle Rechtsprechung zeigt einmal mehr, wie dynamisch sich das Miet- und Immobilienrecht entwickelt – und wie weitreichend die Pflichten von Vermietern und Mietern inzwischen reichen.

Unsere Autorinnen und Autoren ordnen die jüngsten Urteile für Sie ein und zeigen die praktischen Konsequenzen.

Dr. Amneh Abu Saris berichtet über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23 zur Untervermietung: Wer ohne Erlaubnis gewinnbringend untervermietet und erhebliche Überschüsse erzielt, kann sich nicht auf einen Anspruch auf Gestattung berufen – mit der Folge wirksamer Kündigung.

Hrach Khachatryan stellt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2026 – VIII ZR 247/24 vor: Auch eine familiengeführte GbR unterliegt der vollen Kündigungssperrfrist, wenn die Wohnung bereits vor Ausspruch der Kündigung in Wohnungseigentum umgewandelt war. Der BGH stärkt damit den Mieterschutz bei Umwandlungskonstellationen.

Aline Eßers berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 15.10.2025 – 4 U 33/25), das die Verkehrssicherungspflichten von Vermietern konkretisiert: Tiefgaragen müssen nicht nur für „Golfs“, sondern auch für „Lamborghinis“ sicher sein. Entscheidend ist nicht allein die formell mangelfreie Technik, sondern eine an den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten orientierte Sicherheitsausgestaltung.

Elisabeth Rolfes beleuchtet den Beschluss des Bundesgerichtshof vom 14.05.2025 – XII ZR 88/23. Der BGH stellt klar, dass sich auch ein kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eintretender Erwerber auf die Formwidrigkeit einer nachträglichen, nur mündlich getroffenen Nebenkostenabrede berufen kann – mit erheblichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen oder zur Vertiefung der Themen gerne zur Verfügung.

Ihr 

Michael Göger

 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Untervermietung: Kein Anspruch auf Erlaubnis bei gewinnbringender Untervermietung

Dr. Amneh Abu Saris

Untervermietung: Kein Anspruch auf Erlaubnis bei gewinnbringender Untervermietung

 

Auch die familiengeführte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unterliegt der vollen Kündigungssperrfrist, wenn zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung die vermietete Wohnung bereits in Wohnungseigentum umgewandelt war.

Hrach Khachatryan

Auch die familiengeführte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unterliegt der vollen Kündigungssperrfrist, wenn zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung die vermietete Wohnung bereits in Wohnungseigentum umgewandelt war.

 

Weitreichende Verkehrssicherungspflichten: Tiefgaragen müssen nicht nur für Golfs, sondern auch für Lamborghinis sicher sein

Aline Eßers

Weitreichende Verkehrssicherungspflichten: Tiefgaragen müssen nicht nur für Golfs, sondern auch für Lamborghinis sicher sein

 

Neuer Vermieter kann sich auf Formwidrigkeit einer Nebenkostenabrede berufen

Elisabeth Rolfes

Neuer Vermieter kann sich auf Formwidrigkeit einer Nebenkostenabrede berufen