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Neues zum Vergaberecht 03/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Sommerausgabe 2025 unseres Newsletters „Neues zum Vergaberecht“, mit dem wir Sie vor dem Ferienstart noch über aktuelle Entwicklungen im öffentlichen Beschaffungswesen informieren wollen. Denn es tut sich so Einiges!
In der Rubrik „Meldungen“ berichten wir, dass das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett beraten und die Einbringung in den Bundestag beschlossen werden soll. Das Motto ist: „einfacher, schneller und flexibler“! Zudem informieren wir über das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission wegen angeblich unzureichender Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Außerdem stellen wir das Ergebnis der Konsultationen zur anstehenden EU-Vergaberechtsreform dar.
Die vergaberechtlichen Entscheidungen, die wir in diesem Newsletter besprechen, betreffen alle das Thema der Wertung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten im Rahmen der Zuschlagsentscheidung. Es geht um die Anforderungen bei der Wertung von Konzepten, die Unzulässigkeit des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei der Erstellung einer Wertungsmatrix und die Vergaberechtswidrigkeit eines Bietungsfaktors. Ein Klassiker des Vergaberechts ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Wissensvorsprünge eines Bieters auszugleichen sind. Abschließend wird ein Blick auf die Anforderungen geworfen, die an die Dokumentation bei abstrakten Wertungskriterien gestellt werden.
Sollten Sie Fragen zu unseren Beiträgen haben, können Sie uns gern unter vergaberecht@leinemann-partner.de schreiben oder die jeweiligen Autoren ansprechen.
Viele weitere Entscheidungen, Hinweise auf unsere Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de.
Viel Spaß und eine informative Lektüre!
Dr. Martin Büdenbender
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!