News | Newsletter | Neues zum Vergaberecht 03/2025
Meldungen
Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“
Das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett beraten und beschlossen werden sollen. Dieses soll u.a. folgende Punkte beinhalten, die jedoch noch nicht „offiziell“ verlautbart sind:
- Flexibilisierung des Losgrundsatzes, verbunden mit einer Neuregelung der Unterauftragsvergabe.
- Entfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegenüber Entscheidungen der Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren wegfallen.
- Erleichterung der öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit erleichtert.
- Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit Blick auf die Zulassung bestimmter Bieter aus Drittstaaten zu Vergabeverfahren.
- Absehen von der Unwirksamkeit des Zuschlags bei rechtswidrigen De-Facto Vergaben in Abwägung mit zwingenden Gründen eines Allgemeininteresses.
Wir sind gespannt, ob und wie dies konkret umgesetzt wird.
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof wegen angeblich unzureichender Umsetzung der Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge beantragt.
Trotz leichter Besserungen habe Deutschland das EU-Vergaberecht bis heute nicht hinreichend umgesetzt, teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret geht es um die allgemeine Vergaberichtlinie 2014/24/EU und die Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU. Deutschland habe diese durch Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) nicht vollständig umgesetzt:
- Erstens ist die EU-Kommission der Ansicht, dass öffentliche Auftraggeber nach deutschem Recht nicht verpflichtet seien, den Bietern nach Abschluss des Vertrags detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen, um die verkürzte Frist für den Zugang zu einer Überprüfung beginnen zu lassen. Den Bietern werde dadurch die Entscheidung erschwert, ob und bis zu welchem Zeitpunkt sie eine Überprüfung des Vergabeverfahrens einleiten sollen.
- Zweitens sei der Begriff „Auftraggeber“ im deutschen Recht unklar definiert, was die Auswahl der geeigneten Vergabeverfahren erschwere.
- Drittens schreibe das deutsche Recht den Auftraggebern im Postsektor nicht die Anwendung von Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe vor.
Nach Angaben der Kommission wurde Deutschland bereits 2019 zum Handeln aufgefordert, 2021 folgte eine begründete Stellungnahme. Die Brüsseler Behörde betonte in einer Pressemitteilung, ein geregelter Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben sei für alle Seiten wichtig. Für Unternehmen schaffe er faire Bedingungen, für Behörden ermögliche er die Suche nach dem besten Angebot.
Das Vertragsverletzungsverfahren wird nun den EuGH beschäftigen.
Ergebnisbericht zur Konsultation der EU-Vergaberichtlinien
Die Europäische Kommission hat am 14.05.2025 die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zu den EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Die Rückmeldungen zeigen deutliche Kritik an den aktuellen Regelungen:
Fast die Hälfte der Befragten hält das Vergabesystem für zu unflexibel, 54 % sehen keine Vereinfachung der Verfahren. Besonders Unternehmen empfinden die Regelungen als zu komplex.
Positiv wird hingegen die Digitalisierung bewertet: 42 % bestätigen, dass die e-Vergabe den Verwaltungsaufwand verringert, 38 % sehen schnellere Abläufe. Die Transparenz im Vergabeverfahren wurde durch die Richtlinien laut 62 % der Teilnehmenden verbessert, zudem erkennen 38 % einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung.
Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die geplante Überarbeitung der EU-Richtlinien ein, um das Vergaberecht zu modernisieren, den Zugang für Start-ups und KMU zu erleichtern sowie europäischen Produkten in strategischen Sektoren Vorrang zu geben. Ziel ist ein effizienteres, transparenteres und innovationsfreundlicheres Vergabewesen in der EU.
Die Kommission hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Vergaberichtlinien zu überarbeiten, um die Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu modernisieren. Besonders berücksichtigt werden sollen dabei Start-ups und Innovatoren aus der EU. Zudem soll ermöglicht werden, bei der öffentlichen Auftragsvergabe in bestimmten strategischen Sektoren europäischen Produkten den Vorzug zu geben.
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