Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung - Ansprüche nach BGB-Bauvertragsrecht 2018 und VOB 2019

Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung - Ansprüche nach BGB-Bauvertragsrecht 2018 und VOB 2019

Mittwoch 25.11.2020 von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr online Outlook
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Gegenstand des Seminars

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten sind ein Dauerbrenner und begleiten annähernd jede Baustelle. Stuttgart 21, Autobahn-Großprojekte, Brücken, Häfen, Flughäfen und andere Infrastrukturprojekte, sowie Hochbauprojekte werden von den Referenten laufend betreut und auch vor Gerichten und Schiedsgerichten verhandelt. Ausgangspunkt der Probleme bei den Bauprojekten sind oft lücken- und fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Ursache sind oft fehlende Planungskapazitäten, häufige Änderungswünsche des Bauherrn und eine zu kurze Planungszeit. Schließlich stellt sich die Frage, inwieweit die Corona-Pandemie Auswirkungen auf Verträge und das Bau- und Vergaberecht hat.

Das Seminar lotet die Risikoverteilung zwischen den Parteien aus und untersucht die vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Berücksichtigt werden u.a. das Vergaberecht, die VOB 2019 und das am 01.01.2018 in Kraft getretene, neue BGB-Bauvertragsrecht, das in der Praxis noch kaum Anwendung findet. Sie erhalten einen fundierten Überblick über die relevante und aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen, wie z.B. das Urteil des BGH zur Preisbildung bei Mengenmehrungen im Einheitspreisvertrag (BGH, Urteil vom 08.08.2019 - VII ZR 34/18).

Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Ausschreibungsfehlern, kann eine Aufklärungspflicht bestehen. Wie weit bleibt ein Auftraggeber dennoch für seine Fehler verantwortlich? Gibt es Einflüsse des Vergaberechts auf das gewerbliche Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Wie geht die Praxis mit den Entscheidungen zu § 642 BGB um und wie werden Mehrkosten aus gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerungen geltend gemacht? Ist eine Preisfortschreibung auf der Basis der Urkalkulation bei geänderten und zusätzlichen Leistungen noch möglich? Die VOB 2019, das neue BGB sowie die neuesten Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung, die ihre Ursache meist in der Leistungsbeschreibung haben.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle, die im Bauwesen etwas bewegen: technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claims-Manager, Gutachter, Richter, Rechtsanwälte, Justitiare, und alle, die im Bauwesen mit Nachträgen befasst sind.

Themen des Seminars

  1. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung bei Angebotsbearbeitung: Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten bei verschiedenen Vertragstypen.
  2. Auslegung des Leistungsverzeichnisses: u. a. Baugrund- ,Termin- und Genehmigungsrisiko.
  3. Besondere Themen: Hochspannungsleitungsurteil des BGH, Spekulationspreise aus vergaberechtlicher und bauvertraglicher Perspektive, Schadstoff- und Baugrundrisiko, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung gem. Vorgaben des BGH, DIN 18299 ff. (Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung).
  4. Geänderte und zusätzliche Leistungen: § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Vergleich zu §§ 650b/c BGB, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen; kalkulative Preisfortschreibung versus tatsächlich erforderliche Kosten.
  5. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch: Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab? Umgang mit den Grundsatzurteilen des BGH zu § 642 BGB vom 26.10.2017 vom 30.01.2020.

Im Preis inbegriffen ist der von Leinemann herausgegebene Kommentar zur VOB/B 2019 mit FIDIC-Conditions in 7. Auflage (rd. 1.600 Seiten) sowie die Textausgabe der Leinemann Partner-Vorschriftensammlung Baurecht 2020.

Technischen Voraussetzungen

Sie benötigen eine stabile Internetverbindung sowie einen aktuellen Browser (Chrome, Internet Explorer, Firefox etc.). Den Link zur Zoom Client Software senden wir Ihnen vor der Veranstaltung zu, dort können sie das Programm kostenlos downloaden. Alternativ besteht die Möglichkeit, über einen Browser am Seminar teilzunehmen: in diesem Fall sollte der Browser Google Chrome genutzt werden. Ein Verbindungstest vor Beginn des Online-Seminars ist zu empfehlen: www.zoom.us/test

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Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development