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HOAI 2021 – Honorare für laufende und künftige Architektenverträge

Donnerstag 21.01.2021 von 16:00 Uhr bis 18:45 Uhr online Outlook

Als Folge des EuGH-Urteils hat die Bundesregierung eine neue HOAI vorgelegt. Diese enthält keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Am 06.11.2020 hat der Bundesrat zugestimmt, sodass die neue HOAI am 01.01.2021 in Kraft treten wird. Zudem werden das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und andere Gesetze geändert. Alle wichtigen Neuerungen werden im Seminar vorgestellt.

Für alle bis Ende 2020 geschlossenen Architektenverträge stellt sich die Frage, wie sich das EuGH-Urteil in der Praxis auswirkt. Dies betrifft Planungswettbewerbe, Vergabeverfahren, Architekten- und Ingenieurverträge, Honorarvereinbarungen, Abrechnungen und Honorarprozesse. Der BGH hat mit Beschluss vom 14.05.2020 nur eine Tendenz geäußert und die Sache dem EuGH vorgelegt. Damit bleibt die Rechtslage vorerst ungeklärt. Das Seminar stellt Lösungen vor.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development