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Streitgespräch: Tatsächlich erforderliche Kosten bei Nachtragsleistungen

Montag 22.03.2021 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr in Online Outlook

Ziel des Seminars:

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Obwohl die gesetzliche Regelung seit über drei Jahren gilt, hat sie ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Nach der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vergütungsanpassungsklauseln in § 2 VOB/B wird sich die Bauwirklichkeit aber nicht länger der neuen Ermittlungsmethode verschließen können. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.

Als Vertreter der beiden großen Baurechtskanzleien Leinemann und Kapellmann haben die Rechtsanwälte Jarl-Hendrik Kues und Prof. Dr. Heiko Fuchs einerseits einen guten Marktüberblick, andererseits auch (teilweise) kontroverse Meinungen zu den neuen Berechnungsregeln, die sie in dem IBR-Streitgespräch zur Diskussion stellen werden. Ungleich wichtiger als die juristische Sichtweise ist aber die der Baubetriebslehre, die durch Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch eingebracht wird. Die gebotene Neutralität gewährleistet der Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie finden ab dem 19.03. auf der Veranstaltungsseite der IBR-Seminare  einen Zugangslink, über den Sie an dem Online-Seminar teilnehmen können.

Einen Outlook Kalendereintrag finden Sie hier.

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Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development