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Neues zum Baurecht 01/2023

Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem ersten Newsletter im neuen Jahr möchten wir Ihnen wieder interessante Entscheidungen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts vorstellen. Im Fokus der anliegenden Entscheidungsbesprechungen steht das Verhältnis zwischen Bauunternehmern und Architekten, sei es aufgrund eines Mitverschuldensvorwurfes oder der Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung der Beteiligten.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Objektbetreuender Architekt und Bauunternehmer sind keine Gesamtschuldner!

Hauke Meyhöfer

Objektbetreuender Architekt und Bauunternehmer sind keine Gesamtschuldner!

 

Überspannte Anforderungen: Zur Darlegung beim Gesamtschuldnerausgleich zwischen Planer und Bauunternehmer

Kai Linnemannstöns

Überspannte Anforderungen: Zur Darlegung beim Gesamtschuldnerausgleich zwischen Planer und Bauunternehmer

 

Eine fehlende Planung ist keine fehlerhafte Planung

Tobias Köhler

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