Section-Image

Neues zum Baurecht 02/2018

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 2. Ausgabe 2018 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". Wie gewohnt stellen wir Ihnen ausgewählte Urteile und ihre Auswirkungen in der Praxis vor. Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Im Mai 2018 erscheint der von Prof. Dr. Ralf Leinemann und Jarl-Hendrik Kues herausgegebene neue Kommentar zum Bauvertragsrecht im BGB. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Bauträger die Auflassung erst erklären muss, wenn der Erwerber das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgenommen hat, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., Notarin in Berlin

Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Bauträger die Auflassung erst erklären muss, wenn der Erwerber das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgenommen hat, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

 

Wer trägt die Beweislast für die Soll-Beschaffenheit vor der Abnahme?

Rasmus Gersch

Wer trägt die Beweislast für die Soll-Beschaffenheit vor der Abnahme?

 

Nachtragsbearbeitungskosten durch Bauleitungspersonal sind im VOB/B-Bauvertrag erstattungsfähig.

Hauke Meyhöfer

Nachtragsbearbeitungskosten durch Bauleitungspersonal sind im VOB/B-Bauvertrag erstattungsfähig.

 

Sicherungsverlangen gemäß § 648a Abs. 1 BGB a. F. kann auch anderen Motiven als der bloßen Erlangung der Sicherheit dienen

Jochen Lüders

Sicherungsverlangen gemäß § 648a Abs. 1 BGB a. F. kann auch anderen Motiven als der bloßen Erlangung der Sicherheit dienen