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Neues zum Baurecht 02/2019

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 2. Ausgabe 2019 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". Wie gewohnt stellen wir Ihnen ausgewählte Urteile und ihre Auswirkungen in der Praxis vor. Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Leinemann Partner Rechtsanwälte als Deutschlands führende Kanzlei im Bau- und Vergaberecht stellen regelmäßig eine Sammlung der aktuellen Vorschriften für die Baubeteiligten zur Verfügung.

Unsere beliebte Textsammlung "Baurecht 2019" ist erschienen. Die Textsammlung enthält auch in der Neuauflage alle relevanten Regelwerke, die bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und vertragsrechtlich für die Realisierung von Bauprojekten von Bedeutung sind. Das Buch ist nicht im Buchhandel, sondern nur direkt über unsere Website erhältlich.

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Vorsicht bei Vertragsstrafenregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

Dr. Danilo Rosendahl

Vorsicht bei Vertragsstrafenregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

 

Zur Höhe der Entschädigung nach § 642 BGB

Rasmus Gersch

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