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Neues zum Baurecht 05/2019

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 5. Ausgabe 2019 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". 

Mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen, ergänzend zu unserem vorherigen Newsletter, weitere Urteile der Oberlandesgerichte zu den HOAI-Regelsätzen sowie weitere praxisrelevante Entscheidungen vorstellen. Daneben möchten wir auf eine interessante Entscheidung des BGH zum Ausschluss im Vergabeverfahren aufmerksam machen.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf unsere Seminarreihe im Herbst/Winter 2019/2020 zum Thema "HOAI Ade? Die Folgen des EuGH Urteils für die Praxis" sowie auf unsere Seminare zum Thema "Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung" aufmerksam machen. 

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Kein automatischer Ausschluss von Bietern mehr wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen

Prof. Dr. Ralf Leinemann

Kein automatischer Ausschluss von Bietern mehr wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen

 

Sonderwünsche nach Abschluss eines Bauträgervertrages müssen notariell beurkundet werden!

Dr. Amneh Abu Saris

Sonderwünsche nach Abschluss eines Bauträgervertrages müssen notariell beurkundet werden!