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Neues zum Baurecht 2/2022

Liebe Leserinnen und Leser,

wir möchten Sie mit unserem Newsletter auf eine Entscheidung des BGH aufmerksam machen, mit der der BGH einem Bieter erneut einen Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns nach Aufhebung des Zuschlags versagt hat und damit seine bereits zum Ende 2020 eingeleitete Rechtsprechung fortführt. Zudem hat der BGH nunmehr die viel diskutierte Frage beantwortet, ob ein Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB) formularmäßig wirksam vereinbart werden kann.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Kein positives Interesse nach Aufhebung des Zuschlags

Prof. Dr. Ralf Leinemann

Kein positives Interesse nach Aufhebung des Zuschlags

 

Formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB wirksam

Dr. Thomas Hildebrandt

Formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB wirksam

 

Abschlagszahlungen i. H. v. 80 % auch beim VOB/B-Vertrag!

Dr. Amneh Abu Saris

Abschlagszahlungen i. H. v. 80 % auch beim VOB/B-Vertrag!