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Neues zum Immobilienrecht 01/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die neuste Ausgabe unseres Newsletters "Neues zum Immobilienrecht".

Der Newsletter ist diesmal dem Mietendeckel gewidmet. Der Mietendeckel trat am 23.02.2020 für Berlin in Kraft. Nicht einmal drei Wochen später, mit Beschluss vom 12.03.2020, erklärte die 67. Kammer des Landgerichts Berlin, dass sie das Gesetz für verfassungswidrig hält. Angesichts der umfassenden Kritik, die das Gesetz schon vor seinem Inkrafttreten erfuhr, war es natürlich absehbar, dass ein Gericht früher oder später das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen würde. Dass es dann aber so schnell ging, ist doch erstaunlich. Mit diesem Newsletter beleuchten wir die Hintergründe des Beschlusses des Landgerichts und bieten einen Überblick über die rechtliche und politische Dimension des Gesetzes.

Die Notariate von Leinemann Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und Berlin bleiben auch in der Corona-Krise geöffnet und voll funktionsfähig. Weiter Einzelheiten dazu erfahren Sie in dem Artikel von Simon Parviz, der Notar und Partner am Frankfurter Standort ist.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern unter immobilienrecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Landgericht Berlin hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Michael Göger, LL.M.

Landgericht Berlin hält Mietendeckel für verfassungswidrig

 

Die politische Debatte zum Mietendeckel

Vladislava Zdesenko

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