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Neues zum Immobilienrecht 01/2023

Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem aktuellen Newsletter stellen wir Ihnen das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind an Land Gesetz) vor, welches zum 01.02.2023 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist die Beseitigung wesentlicher Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land, um diese zu beschleunigen. Insbesondere werden den Ländern nun verbindliche Flächenziele vorgegeben, die wiederum auch in die novellierten Vorschriften des BauGB eingegliedert wurden. In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen ferner eine passende Entscheidung des BVerfG zur Unvereinbarkeit eines ausnahmslosen Verbots von Windenergieanlagen in Waldgebieten mit dem Grundgesetz präsentieren.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Zeitenwende …auch für die Windkraft? / Neue Gesetze zum 01.01 und 01.02.2023

Michael Göger, LL.M.

Zeitenwende …auch für die Windkraft? / Neue Gesetze zum 01.01 und 01.02.2023

 

Windenergieanlagen – kein generelles Verbot in Waldgebieten

Shushanik Röcker, LL.M.

Windenergieanlagen – kein generelles Verbot in Waldgebieten

 

Bahn frei (bzw. Plan frei) für Windenergie!

Arne Mafael

Bahn frei (bzw. Plan frei) für Windenergie!

 

Für die Länder weht ab jetzt ein anderer Wind

Martin Grochowski

Für die Länder weht ab jetzt ein anderer Wind