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Neues zum Immobilienrecht 02/2019

Liebe Leserinnen und Leser, 

vorliegend finden Sie die 2. Ausgabe 2019 unseres Newsletters "Neues zum Immobilienrecht".

Der Newsletter ist diesmal der Mietpreisbremse gewidmet. Ob die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist, war lange streitig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Entscheidung selbst, der Regelungsinhalt der Mietpreisbremse und die wesentlichen Gerichtsentscheidungen hierzu werden von uns in diesem Newsletter genauer unter die Lupe genommen.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern unter immobilienrecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de/veranstaltungen

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf unsere Seminarreihe im Herbst/Winter 2019/2020 zum Thema "HOAI Ade? Die Folgen des EuGH Urteils für die Praxis" aufmerksam machen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden – Mietpreisbremse verfassungsgemäß

Michael Göger, LL.M.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden – Mietpreisbremse verfassungsgemäß

 

Die neue Mietpreisbremse – Rückblick und Ausblick in die Zukunft

Shushanik Röcker, LL.M.

Die neue Mietpreisbremse – Rückblick und Ausblick in die Zukunft