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Neues zum Vergaberecht 01/2022

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen eine weitere Ausgabe unseres Vergaberechtsnewsletters präsentieren zu dürfen, die sich neben einer weiteren praxisrelevantesten Entscheidung des OLG Schleswig zum „Graubereich“ zwischen Bieterfrage und Rüge insbesondere mit den aktuellen Russlandsanktionen sowie dem Wettbewerbsregister befasst.

Insbesondere die letzten beiden Punkte sind – so zumindest unser Eindruck aus der Beratungspraxis – noch nicht abschließend bei den Vergabestellen „angekommen“, sodass wir mit dem vorliegenden Newsletter über die aktuellen Entwicklungen aufklären und ein wenig Licht ins Dunkel bringen möchten. Vor dem Hintergrund, dass auch die DSGVO im Vergaberecht (weiterhin) nicht die Beachtung zu erhalten scheint, die sie erfordert, beleuchten wir zudem nochmals die Auswirkungen der DGSVO auf das Vergaberecht und erläutern, welche Berührungspunkte es bei der Durchführung von Ausschreibungen gibt und zu beachten gilt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus der derzeitigen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt und bleiben Sie gesund

Jonas Deppenkemper

Wettbewerbsregister und Russlandsanktionen – was Auftraggeber jetzt wissen müssen

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DSGVO im Vergabeverfahren - praxisrelevante Schnittstellen zwischen DSGVO und Vergaberecht

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