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Neues zum Vergaberecht 02/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen eine weitere Ausgabe unseres Vergaberechtsnewsletters präsentieren zu dürfen, der erneut die praxisrelevantesten Entscheidungen aus den letzten Monaten umfasst.

Hervorzuheben ist hierbei sicherlich die Grundsatzentscheidung des OLG Jena (Beschluss vom 09.04.2021 – Verg 2/20), das die Frage, ob Betreiberverträge für Kindergärten ausschreibungspflichtig sind, grundsätzlich klärt. Nicht minder relevant ist sodann die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 17.6.2021 – C-23/20), der klarstellt, dass Rahmenverträge stets unter Angaben von Mengenobergrenzen auszuschreiben sind, was in der Praxis allzu häufig unterbleibt. Ein weiteres „Schreckgespenst“, das nach wie vor die Vergabepraxis heimsucht, ist die Entscheidung der VK Südbayern (Beschluss vom 29.03.2019, Z3-3-3194-1-07-03/19), wonach Vorabinformationsschreiben nicht über e-Vergabeplattformen „versandt“ werden können – hier stellt sich die VK Saarland (Beschluss vom 22.03.2021- 1 VK 6/20luss vom 22.03.2021- 1 VK 6/20) offen gegen die VK Südbayern, sodass abzuwarten bleibt, ob sich die streng formale Ansicht der VK Südbayern oder die wohl praxisnähere Auslegung der VK Saarland letztlich durchsetzt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus der derzeitigen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Einen Überblick über unser Seminarangebot finden Sie hier.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt und bleiben Sie gesund

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

KiTa Betrieb ist auszuschreiben!

Jonas Deppenkemper

KiTa Betrieb ist auszuschreiben!

 

Vorabinformationsschreiben im Sinne von § 134 GWB via Vergabeportal möglich!

Sabrina Stahler (geb. Hißting)

Vorabinformationsschreiben im Sinne von § 134 GWB via Vergabeportal möglich!