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Neues zum Vergaberecht 03/2019

Liebe Leserinnen und Leser,

vor dem Hintergrund einiger wegweisender Entscheidungen, die in den letzten Wochen für rege Diskussion in der Fachwelt sorgten, freuen wir uns, Ihnen die neueste Ausgabe unseres Newsletters „Neues zum Vergaberecht“ präsentieren zu dürfen.

Auch in dieser Ausgabe haben wir uns bemüht, eine für die Beratungspraxis relevante Auswahl an Entscheidungen zu treffen, was angesichts der doch sehr überraschenden Entscheidung des BGH (Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17) sowie der nicht minder praxisrelevanten Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 14.08.2019, 15 Verg 10/19), keine umfangreichen Recherchen in den Tiefen der vergaberechtlichen Rechtsprechung erforderte.

Wir hoffen, dass unsere Besprechungen an dieser Stelle ein wenig Licht ins (neue) Dunkel bringen können und wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf unsere Seminaren zur EuGH Entscheidung zu den Mindest- und Höchstsätze der HOAI im Herbst/Winter aufmerksam machen. Alle Informationen finden Sie hier

Über Ihre Anregungen und Rückfragen freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Das Ende des Ausschlussgrundes „Änderungen an den Vergabeunterlagen“

Prof. Dr. Ralf Leinemann

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