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Neues zum Vergaberecht 03/21

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen eine weitere Ausgabe unseres Vergaberechtsnewsletters präsentieren zu dürfen, der sich neben den neuesten und aus unserer Sicht praxisrelevantesten Entscheidungen auch mit den Vergabeerleichterungen im Zusammenhang mit den Überschwemmungen in NRW und Rheinland-Pfalz befasst.

Interessant ist hierbei nicht nur die durchaus unterschiedliche Herangehensweise der Bundesländer, sondern auch die sich aus den Verordnungen ergebenen Chancen und Risiken. Daneben dürfte die Entscheidung der VK Südbayern (Beschluss vom 03.05.2021, Az. 3194.Z3-3_01-21) gerade für Bauunternehmen interessant sein, da sie das durchaus interessante „Zusammenspiel“ von Nachträgen und Vergaberecht behandelt – wenngleich der Öffentliche Auftraggeber im entschiedenen Fall einen vergleichsweise „plumpen“ Weg beschritt, um eine Direktvergabe zu rechtfertigen. Die zweite, in dieser Ausgabe besprochene Entscheidung betrifft sodann die in der Praxis äußerst wichtige Wartefrist nach Versand der Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB: Die Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 28.06.2021, Az. VK 2 – 77/21) stellt hierzu eindeutig klar, dass sich die Wartefrist nach Kalendertagen bemisst und somit auch am Wochenende oder an Feiertagen auslaufen kann.

Gerne möchten wir Sie noch auf zwei Veranstaltungen hinweisen:

10. Berliner Brandschutztreff, 02.11.2021

Online - Diskussion: 4 Jahre neues Bauvertragsrecht - Erfahrungen aus der Praxis und Modifikationsvorschläge, 04.11.2021

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus der derzeitigen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt und bleiben Sie gesund

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Vergaberecht und Katastrophenhilfe: Ein Widerspruch in sich?

Jonas Deppenkemper

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