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Planungs- & Umweltrecht
Das öffentliche Baurecht bildet die Grundlage für jede städtebauliche Entwicklung – von der Errichtung einzelner Wohngebäude bis hin zu großflächigen Industrieanlagen, Windparks oder Einzelhandelszentren. Es umfasst alle planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen, die bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen.
Bevor Städtebau Realität werden kann, braucht es eine ausgewogene und rechtssichere Bauleitplanung auf kommunaler Ebene. Kommunen erstellen hierzu Flächennutzungspläne und verbindliche Bebauungspläne, die die Bebauung und Nutzung von Grundstücken steuern. Diese Planungsprozesse sind eingebettet in ein komplexes System aus Bundes- und Landesregionalplanung, nationalem und europäischem Umweltrecht sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Umweltrecht. Es regelt die Auswirkungen von Bauvorhaben auf Natur und Umwelt, insbesondere in Bezug auf Immissionsschutz, Artenschutz, Wasserrecht, Landschaftsschutz sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Sowohl großflächige als auch kleinere Projekte zum Wohnen und Arbeiten müssen diese Anforderungen erfüllen.
Auch die Baugenehmigungsebene wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Zu prüfen ist u. a., ob ein Vorhaben bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist, ob es den kommunalen Planungsvorgaben entspricht und ob es die Anforderungen an Brandschutz, Standsicherheit und technische Baubestimmungen erfüllt.
Unsere auf das öffentliche Baurecht, Planungsrecht und Umweltrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Industrieunternehmen, Öffentlich-rechtliche Körperschaften, Vorhabenträger (Bauherren) sowie betroffene Dritte von Planungs- oder Bauvorhaben.
Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihres Projekts – von der Planung über die Genehmigung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Unsere Expertise verbindet juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die komplexen Anforderungen des öffentlichen Bau- und Umweltrechts.